Wahlplakate: Welche Regeln gelten im Schilderwald?

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Wahlplakate werden in den kommenden Wochen das Stadtbild bestimmen. Foto: Nick Wenkel
Wahlplakate werden in den kommenden Wochen das Stadtbild bestimmen. Foto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Goslar. Je heißer der Wahlkampf wird, um so schneller wächst der Schilderwald: Immer mehr Plakate von Parteien und Kandidaten zur Bundestagswahl bestimmen das Straßenbild. Doch darf jeder sein Plakat wo und solange er will aufhängen? regionalHeute.de fragte nach, welche Regelungen es in der Stadt Goslar gibt.


"Durch den Erlass des Ministeriums muss die Wahlwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten vor dem Wahltag grundsätzlich zugelassen werden. Erfahrungsgemäß nutzen die Parteien diesen langen Zeitraum nicht aus, sondern beginnen vier bis sechs Wochen vor dem Wahltag mit der Plakatierung", erklärt Claudia Jagsch von der Stadt Goslar. Konsequenzen bei Spätabnahme würden nicht erfolgen. Man fordere die Antragsteller freundlich zur sofortigen Abnahme der Werbung auf, bisher immer mit Erfolg.

Anbringungshinweise zur Plakatwerbung


Die Parteien erhalten eine Sondernutzungserlaubnis mit entsprechenden Anbringungshinweisen. Diese lauten wie folgt:
Das Anbringen der Werbeplakate darfnicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgen. Auch dürfen Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. An Kreuzungen, an Einmündungen, in Kreisverkehren, an Fußgängerüberwegen, an Überschreitungshilfen, sowie an ähnlichen Gefahrenpunkten, ist das Anbringen von jeglicher Werbung untersagt, ein Mindestabstand von 30Metern zu den vorgenannten Gegebenheiten ist einzuhalten.

 Die Sichtverhältnisse der Verkehrsteilnehmer darf nicht beeinträchtigt werden.

Vor schutzwürdigen Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen ist das Anbringen von jeglicher Werbung untersagt. Die Anbringung der Werbeplakate darf ausschließlich an Beleuchtungsmasten (nicht zum Beispiel an Schilderpfosten, Signalmasten, Bäumen) erfolgen.

 Für die Anbringung der Werbeplakate ist das Befestigungsmaterial (zum Beispiel Kabelbinder, kunststoffbeschichteter Draht) so zu wählen, dass keine Schäden an den Beleuchtungsmasten entstehen und sichergestellt ist, dass auch bei widrigen Witterungseinflüssen (Sturm und Regen) ein Ablösen der Plakate ausgeschlossen wird.

 Durch regelmäßige Kontrollen ist die sichere Plakatbefestigung zu überprüfen. Das Anbringen der Plakate an Geländern und Zäunen ist unzulässig.

Lichte Höhe und Abstände:

 Die Mindesthöhe zur Anbringung der Plakate an den Laternenmasten auf Geh- und Radwegen von 2,20 Meternist einzuhalten.

 In einem Straßenzug sind die Plakate möglichst in gleicher Höhe anzubringen. 

Der Abstand vom Rand der Fahrbahn bis zum äußeren Rand des Werbeplakates muss mindestens 0,50 Meterbetragen.

Bei Mehrfachbelegung durch verschiedene Nutzer sind maximal drei Plakate an einem Mast zulässig.

Nach vollständiger Abnahme aller Plakate ist auch das Befestigungsmaterial rückstandsfrei vom Laternenmast zu beseitigen.

200 Plakate pro Partei


Der Runderlasssehe keine Reglementierung vor, jedoch bestehe in Goslar unter den Parteien eine einvernehmliche Selbstverpflichtung, die unter anderem eine maximale Stückzahl von 200 Werbeplakaten je Partei für das Stadtgebiet vorsieht. Das Format ist grundsätzlich Din A1 (Hochanbringung) und nur ausnahmsweise Din A0 (Tiefaufstellung am Sockel der Laterne).


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