Goslar. Um die öffentliche Ordnung gewährleisten zu können, teilt sich der Außendienst der Stadt gewisse Befugnisse mit der Polizei. regionalHeute.de hat bei der Stadt nachgefragt, was die Beamten konkret dürfen.
"Die Außendienstler der Stadt Goslar sind 'Verwaltungsvollzugsbeamte' und wurden entsprechend bestellt", erklärt Stadtsprecherin Vanessa Nöhr. Ihre Befugnisse seien in der Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamte geregelt.
Die Kollegen hätten allgemeine Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei. "Das heißt, dass sie notwendige Maßnahmen treffen können, um eine Gefahr abzuwehren."
Die Beamten haben laut Nöhr Befugnisse zur Befragung. Sie dürfen also Identitäten feststellen und Berechtigungsscheine prüfen sowie Platzverweise erteilen.Außerdem sind sie berechtigt, Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen sowie Sachen sicherzustellen."Dabei sind sie berechtigt, Zwangsmittel anzuwenden. Die Anwendung von Waffen ist ausgeschlossen", sagt die Stadtsprecherin.
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