Goslar. Werden die Fördermittel von den Asklepios Harz-Kliniken zweckentsprechend verwendet? Diese Frage stellte Landtagsabgeordneter Rudolf Götz. In der Beantwortung seiner Fragen durch die Landesregierung, so der Abgeordnete, sei nicht klar erkennbar, ob die jetzigen Baumaßnahmen überwacht werden. Daraus würden sich weitere Fragestellungen ergeben. Außerdem sei seine Frage, ob die Personalausstattung der Harz-Kliniken im pflegerischen Bereich den gesetzlichen Anforderungen genüge, gar nicht beantwortet worden. Stattdessen schrieb man: "Die Harzkliniken in Goslar und Clausthal-Zellerfeld bieten keine psychiatrischen Leistungen an." und bezieht sich damit nur auf die bestehenden staatlichen Regelungen in diesem Bereich.
Wann und in welcher Höhe die Krankenhäuser in Goslar und Clausthal-Zellerfeld durch das Land gefördert wurden, beantwortet die Landesregierung in dem Papier - das regionalHeute.de vorliegt - mit den noch vorhandenen Daten. Einzelförderungen sind demnach bis 1982 nur mit Lücken von mehreren Jahren nachzuvollziehen, Schuldendienstförderungen sogar nur in drei Jahren. Pauschalzahlungen wurden erst ab 2005 wieder regelmäßig dokumentiert. Diese bewegen sich im Rahmen von 800.000 Euro bis 900.000 Euro pro Jahr für Goslar und zwischen 100.000 Euro und etwa 130.000 Euro für das Clausthaler Krankenhaus. Entsprechend begründet wird dieses mit dem Krankenhausgesetz (KHG). Zu den fehlenden Daten für die Jahre vor 2005 heißt es in dem Schreiben: "Denn von der Archivierung von Akten über die Krankenhausinvestitionsförderung wurde in der Vergangenheit regelmäßig abgesehen, wenn diese in Form von Schuldendienstbeihilfen oder als Pauschale nach § 9 Abs. 3 KHG erfolgte."
Werden die Umbaumaßnahmen überwacht?
Zur Frage nach aktuellen Umbaumaßnahmen erklärt die Landesregierung, dass im Jahr 2009 18 Millionen Euro Fördermittel bewilligt wurden, von denen bis 2016 17,5 Millionen Euro abgerufen worden seien. In den weiteren Ausführungen wird die explizite Nachfrage von Götz, ob die aktuellen Maßnahmen denn auch bekannt seien, nur mit dem Hinweis beantwortet, dass es sich bei der aktuellen Maßnahme um die "geförderte Investitionsmaßnahme 'Sanierung (3. BA), Neustrukturierung der Pflege'" handele und diese noch nicht abgeschlossen seien. Außerdem habe das staatliche Baumanagement keine "erheblichen Abweichungen im Verlauf der Bauarbeiten" festgestellt. Aus dieser Antwort sei nicht erkennbar, ob die jetzigen Umbaumaßnahmen überwacht werden, erklärt Rudolf Götz gegenüber regionalHeute.de.
Personalausstattung im pflegerischen Bereich
"Welche Mindestanforderungen sind an die qualitative und quantitative Personalausstattung im pflegerischen Bereich zu stellen?" wird vorerst mit einem Hinweis auf die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) beantwortet, welche den Personalbedarf in diesem Bereich regelt, bevor man klar auf den Pflegebereich eingeht und erklärt, dass es seit der Ablösung der Pflege-Personalregelung (PPR), durch das "Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung", keine staatlichen Vorgaben über die Personalausstattung gebe.
Absicht oder Versehen?
Auf die Frage "Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob die Personalausstattung der Harz-Kliniken im pflegerischen Bereich diesen Anforderungen genügt?" antwortet die Landesregierung schlicht: "Die Harzkliniken in Goslar und Clausthal-Zellerfeld bieten keine psychiatrischen Leistungen an". "Ob das Absicht oder Nachlässigkeit ist, kann man nicht erkennen. Allerdings sehr interessant ist, wie man hier versucht, einigen unangenehmen Fragen aus dem Weg zu gehen.", meint Rudolf Götz.
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