Clausthal-Zellerfeld. Im Baurecht gibt es klare Vorschriften, die die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft regeln. Wenn Wohnräume regelmäßig an wechselnde Gäste vermietet werden sollen, sei eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, die durch den jeweiligen Landkreis erteilt wird. Darauf weist die Stadt Clausthal-Zellerfeld in einer Pressemeldung hin.
Dies gelte sowohl für Ferienwohnungen als auch für Ferienhäuser. Abhängig von der Größe der Unterkunft könne zudem eine Gewerbeanmeldung notwendig sein.
Baugebiet ist entscheidend
In bestimmten Bereichen seien Ferienwohnungen nur im eigenen Haus und untergeordnet zulässig, während in anderen Gebieten auch die Nutzung ganzer Ferienhäuser erlaubt sei. Diese Regelungen richteten sich nach den jeweiligen Baugebieten, die im Bauantrag geprüft würden. Eine Genehmigung werde dann erteilt, wenn die Nutzung den baurechtlichen Anforderungen entspricht.
Wichtig: Wird eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ohne die erforderliche Genehmigung betrieben, könne dies eine baurechtliche Überprüfung nach sich ziehen. Sei die Nutzung unzulässig, könne der Landkreis eine Nutzungsuntersagung aussprechen, was mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein kann.
Rechtliche Probleme vermeiden
Vorsicht sei besser als Nachsicht: Wer plant, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus anzubieten, sollte sich unbedingt vorab bei der zuständigen Baubehörde informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden, so die Stadt Clausthal-Zellerfeld. Auf der Website des Landkreises Goslar würden Interessierte alle relevanten Informationen zu den Bebauungsplänen finden, die eine erste Orientierung bieten:
www.landkreis-goslar.de/kartendienste.
Für bereits bestehende Ferienwohnungen und Ferienhäuser empfehlt die Stadt, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, um mögliche Strafen oder Nutzungsverbote zu vermeiden.