Bad Harzburg. Wie jetzt angezeigt wurde, gönnte sich Anfang April eine 66-jährige Frau aus Quedlinburg in einem Restaurant am Berliner Platz ein opulentes Mahl, konnte oder wollte jedoch anschließend die Rechnung nicht begleichen. Wie die Polizei Goslar mitteilt, ging ihr Betrugsversuch aber nicht ganz auf.
Ihre Hinweise, sie sei "Restauranttesterin" und die Rechnung könne nötigenfalls an eine Firma gesandt werden, beeindruckte die Wirtin nicht. Unter Zurücklassung ihres Personalausweises wollte die 66-jährige dann Bargeld holen, zur Begleichung der Rechnung ist es bis heute nicht gekommen. Ein Strafverfahren wegen Zechbetrug wurde eingeleitet.
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