Goslar. Am Samstagnachmittag gegen 15 Uhr meldeten mehrere Passanten, dass ein junger Mann innerhalb einer Personengruppe am Bahnhofsvorplatz mit einer Schusswaffe auf Mitglieder der eigenen Gruppe und unbeteiligte Personen ziele. Ebenfalls seien von dieser Person Schussabgaben auf die eigenen Begleiter erfolgt, als auch auf unbeteiligte Personen mit dieser Waffe gezielt worden.
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Wie die Polize berichtet, trafen die Polizeikräfte vor Ort auf einen 19-jähriger Mann aus Bad Harzburg, der eine Waffe bei sich trug. Er wurde von den Polizisten unter Vorhalt der Dienstwaffe zu Boden gebracht und gefesselt.
Man hatte Spielzeugwaffe dabei
Wie sich kurze Zeit später herausstellte, handelte es sich bei der Waffe letztlich um eine Spielzeugpistole, die als sogenannte Anscheinswaffe gewertet wird. Gegen den 19-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Hohe Bußgelder drohen
An dieser Stelle weist die Polizei darauf hin: Gegenstände, die aussehen wie Schusswaffen und mit echten Schusswaffen verwechselt werden können, zählen laut Waffengesetz zu den sogenannten Anscheinswaffen. Anscheinswaffen unterliegen unter anderem den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen weder zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Einordnung nicht immer eindeutig
Auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist in dynamischen Situationen eine zweifelsfreie Einordnung von Schusswaffen als Spielzeug nicht immer eindeutig. Waffenführende Personen können sich daher einer erheblichen Gefahr aussetzen, wenn die Polizei Maßnahmen hinsichtlich "scharfer" Schusswaffen trifft.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Ereignissen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Goslar unter der Telefonnummer 05321-3390 zu melden.
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