Zoll deckt illegale Aufenthalte auf

Gegen die Arbeitnehmer und auch die Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.

Zollbeamte vor einer Baustelle.
Zollbeamte vor einer Baustelle. | Foto: Andreas Scholz - Hauptzollamt Braunschweig

Goslar. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig führten in der vergangenen Woche im

Landkreis Goslar Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.


Bei der Überprüfung, ob Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten, deckten sie in kürzester Zeit vier Fälle des illegalen Aufenthalts auf.


Fehlende und falsche Dokumente


Am Montag überprüften Zöllnerinnen und Zöllner die Arbeitnehmer eines Restaurants. Dabei trafen sie in der Küche des Lokals zwei Köche an, die eine südasiatische Staatsangehörigkeit nachweisen konnten. Während einer der beiden Köche über gar keinen Aufenthaltstitel verfügte, konnte der andere nur einen polnischen Aufenthaltstitel vorlegen. Dieser polnische Aufenthaltstitel berechtigte den Herrn jedoch lediglich zu einem touristischen Aufenthalt und nicht zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet.

Am Dienstag wurden auf einem Bauvorhaben drei arbeitende Personen kontrolliert, die sie bei der Vorbereitung von Pflasterarbeiten antrafen. Einer der drei Männer stellte sich als Arbeitgeber der anderen beiden heraus. Er gab an, seine polnische Firma sei seit Juni als Subunternehmen auf der Baustelle tätig und die beiden ebenfalls angetroffenen Arbeitnehmer beschäftige er seit mindestens eineinhal Jahren.

Die beiden Arbeitnehmer konnten jedoch keine Ausweisdokumente vorlegen, da diese sich in ihrer Unterkunft im Seegebiet Mansfelder Land befinden würden. Daher entschieden sich die Beamten gemeinsam zu der etwa eineinhalb Stunden Autofahrt entfernten Unterkunft zu fahren, um die Dokumente dennoch überprüfen zu können. Nach Ankunft an der Unterkunft stellte sich bei der Vorlage der Reisepässe heraus, dass es sich um ausländische Arbeitnehmer osteuropäischer Staatsangehörigkeit handelte. Weitere Dokumente, wie einen erforderlichen Aufenthaltstitel, konnten die beiden Männer nicht vorweisen.

Strafverfahren wurden eingeleitet


Gegen alle vier Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ausländerbehörde des Landkreis Goslar entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib.

Gegen die Arbeitgeber wurden Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig dauern an.


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