Zoll holt sechs Ukrainer von Baustelle in Goslar

Der Verdacht des illegalen Aufenthalts steht im Raum.

Zöllnerin und Zöllner auf einem Stahlgerüst. Symbolbild
Zöllnerin und Zöllner auf einem Stahlgerüst. Symbolbild | Foto: Andreas Scholz / Hauptzollamt Braunschweig

Goslar. Am Mittwoch, 18. Oktober, führten Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig eine verdachtsunabhängige Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf einer Baustelle in Goslar durch und wurden fündig. Das berichtet das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung.



Im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung mit der Stadt Goslar (Fachbereich 2 - Fachdienst Sicherheit und Ordnung) eines Bauvorhabens, wurden sechs ukrainische Arbeiter angetroffen, die laut eigenen Angaben bei einem litauischen Bauunternehmen angestellt sind. Die Ukrainer verfügten lediglich über einen litauischen Aufenthaltstitel. Mit diesem darf man sich jedoch nur zu touristischen Zwecken für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, klärt der Zoll auf..

Verdacht des illegalen Aufenthalts


Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland sei der Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels, der zur Aufnahme einer solchen Erwerbstätigkeit berechtigt, erforderlich. Daher leiteten die Beamtinnen und Beamten noch vor Ort gegen alle Ukrainer Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Die ausländerrechtlichen Bearbeitungen übernimmt das Ausländeramt des Landkreis Goslar.


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