Gottesdienste ab Mai - Glaubensgemeinschaften verpflichten sich zu Schutzmaßnahmen

Dies berichtet die Niedersächsische Staatskanzlei.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Die Niedersächsische Staatskanzlei berichtet, dass Ministerpräsident Stephan Weil am gestrigen Mittwoch in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der großen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen habe, nach der religiöse Feiern in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein sollen. Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen sollen zur Ausübung religiöser Handlungen zukünftig auch in Niedersachsen wieder möglich sein. Dies muss jedoch auch weiterhin mit großer Vorsicht und Umsicht geschehen. Die Gemeinsame Erklärung der Glaubensgemeinschaften, in der sie sich zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichten, veröffentlichen wir unkommentiert und ungekürzt.


Die Niedersächsische Landesregierung und die Vertreter der großen Glaubensgemeinschaften in Niedersachsen danken allen Gläubigen in unserem Land für die Geduld und das Verständnis in den letzten Wochen.
Das zunächst auch in Niedersachsen intensive Infektionsgeschehen hat es unausweichlich gemacht, zunächst auch auf alle Versammlungen in Gotteshäusern konsequent zu verzichten. Es ist uns bewusst, dass dieser Verzicht für viele gläubige Menschen in Niedersachsen, insbesondere während der religiösen Feiertage, eine Belastung war.
Die in Niedersachsen aktuell moderaten Infektionszahlen ermöglichen nun eine langsame Öffnung der Gotteshäuser. Dies muss jedoch auch weiterhin mit großer Vorsicht und Umsicht geschehen.
Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen zur Ausübung der religiösen Handlungen sollen ab dem 7. Mai in Niedersachsen wieder möglich sein.
In einem Austausch mit Ministerpräsident Stephan Weil haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften selbst unter anderem zu folgenden Maßgaben verpflichtet.
Diese entsprechen den auf der Bundesebene getroffenen Vereinbarungen:
- Der Zugang zu den Gottesdiensten wird zahlenmäßig begrenzt, je nach Größe des Raumes. Es sollen mindestens zehn Quadratmeter für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen.
- Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets zu wahren, auch in den Eingangsbereichen. Soweit möglich, wird dies den Gläubigen mit Markierungen und/oder Bestuhlungen erleichtert.
- Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen, soweit dies organisatorisch möglich ist.
- Auf gemeinschaftlichen Gesang der Gläubigen wird möglichst verzichtet oder auf das Notwendigste begrenzt.
- Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen.
- Auf das gemeinsame Nutzen von Kelchen, Wasserbecken oder ähnlichem wird verzichtet.
- Freiluftgottesdienste sind bei Einhaltung der Hygiene- und Abstandgebote zulässig.
- Die Gemeinden werden gebeten, eine regelmäßige Reinigung von Türklinken und Geländern vorzunehmen.


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