Grillen im öffentlichen Raum - Probezeitraum soll verlängert werden

Aufgrund der Pandemie konnte nur wenig im öffentlichen Bereich gegrillt werden. So konnte die Verwaltung auch keine abschließende Bewertung abgeben. Der Probezeitraum soll deshalb nun verlängert werden.

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Symbolfoto | Foto: Thorsten Raedlein

Wolfenbüttel. Am 15. März soll der Ausschuss für Sport und Freizeit darüber beraten, ob der Probezeitraum für das Grillen im öffentlichen Raum bis Oktober 2022 verlängert wird.


Im Sommer 2019 hatte der Rat der Stadt Wolfenbüttel beschlossen, das Grillen probeweise in öffentlichen Grünanlagen von Juni 2019 bis Oktober 2020 zu gestatten. Damit wollte man allen Bürgern für 16 Monate die Möglichkeit geben, im hiesigen Stadtgebiet öffentliche Grünanlagen - mit einigen Ausnahmen - zum Grillen zu nutzen.

Nach Ende des Erprobungszeitraums sollte die Verwaltung dann über die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis berichten. Auf dieser Grundlage sollte dann entschieden werden, ob in Wolfenbüttel eine dauerhafte Gestattung oder eine Beendigung des Grillens im öffentlichen Raum erfolgen sollte. Bedingt durch die Corona-Pandemie habe es aber für die Bürger nur selten Gelegenheiten gegeben, im Freien zu Grillen. Infolgedessen konnte die Verwaltung auch nur wenige Erkenntnisse über das Für und Wider sammeln, die als Entscheidungsgrundlage hätten dienen sollen.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung nun angeregt, den Probezeitraum zu verlängern. Da auch in den kommenden Wochen und Monaten - zumindest punktuell - noch mit pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerechnet werden müsse, wird eine Erweiterung des Probebetriebs bis zum 31. Oktober 2022 vorgeschlagen, sodass nach einer erhofften Normalisierung der Situation spätestens im kommenden Jahr die Auswertung einer vollständigen "Grillsaison" vorgenommen werden könnte.

Der Rat der Stadt Wolfenbüttel wird abschließend in seiner Sitzung am 24. März über die Verlängerung entscheiden.


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