Region. Norddeutsche Allianz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern: Am heutigen Donnerstag enden die Durchsuchungsmaßnahmen in sechs Bundesländern. Insgesamt wurden mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse mit insgesamt 634 Einsatzkräften vollstreck. Dabei stellte die Polizei unter anderem diverse Datenträger wie Laptops, PCs, Smartphones und Festplatten sicher. Dies teilte das Landeskriminalamt Niedersachen (LKA) mit. Durchsuchungen gab es auch im Einzugsgebiet der Polizeidirektion Braunschweig - hier kam es zu einem Übergriff auf die Polizei.
Täglich geht die Polizei bundesweit mit großen Anstrengungen gegen verbotene Kinderpornographie vor, zu der insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören. Im vergangenen Jahr (2023) fand der erste gemeinsame Aktionstag des sogenannten "Nordverbunds" der Landeskriminalämter Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern statt, dem sich auch Brandenburg und Berlin anschlossen. Ziel war es, eine besondere Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und mit der Umsetzung einer Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen ein deutliches und öffentlich wahrnehmbares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen zu setzen. Aufgrund des großen Erfolgs des letzten Aktionstages wurde mit denselben Beteiligten, ausgenommen Brandenburg, eine weitere Aktionswoche für den 15. bis 18. April 2024 geplant und nun durchgeführt.
Die Federführung der Aktionswoche liegt auch dieses Jahr beim LKA Niedersachsen. Der Präsident des LKA Niedersachsen, Friedo de Vries, betont: "Dieser erneute länderübergreifende Einsatz zeigt, dass wir in der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Nicht nur in dieser Woche holen wir Täterinnen und Täter aus der Anonymität und machen sie für ihr Handeln verantwortlich; wir werden dies auch in der Zukunft tun."
Eskalation in Braunschweig
In Niedersachsen vollstreckten in den Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg und Lüneburg rund 400 Einsatzkräfte knapp 180 Durchsuchungsbeschlüsse. Dabei konnten bereits diverse Objekte wie Smartphones, Festplatten, PCs und Laptops sichergestellt werden.
Im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme in der zuständigen Polizeidirektion Braunschweig kam es zu einem tätlichen Angriff gegen zwei Polizeibeamte sowie infolgedessen zu einer Festnahme eines Beschuldigten. Der Beschuldigte verletzte die Beamten mit Tierabwehrspray.
Kinder bleiben lange ungehört
Im Durchschnitt sind sieben Anläufe notwendig, bis Kinder als Opfer sexualisierter Gewalt gehört werden. "Das zeigt, dass alle Akteure die Sensibilität und die Aufmerksamkeit für die Bekämpfung der sexualisierten Kriminalität weiter im Fokus behalten müssen. Wir setzen hier einen Schwerpunkt in unserer Arbeit - der uns sowohl in personeller als auch organisatorischer Hinsicht viel abverlangt. Einsätze wie heute, fordern uns in der Arbeit auf Grund der vielen Fälle leider tagtäglich. Die gemeinsame Aktion von sechs Landeskriminalämtern ist ein starkes Zeichen unserer Entschlossenheit, Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Auch zielt die Aktion auf die vielen Opfer ab: Wir sehen und hören euch!", sagt der Präsident des LKA Niedersachsen, Friedo de Vries.
Steigende Fallzahlen
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornographie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle - im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um ca. 32 Prozent (2022: 136.500 Fälle).
Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei rund 80 Prozent und im Jahr 2023 sogar bei rund 90 Prozent. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.
Auch unbeabsichtigt
In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (gegebenenfalls unbeabsichtigt) verbreiten. Dabei ist zu unterscheiden: Senden sich Jugendliche ab 14 Jahren gegenseitig und - das ist wichtig - einvernehmlich Nacktbilder, ist dies nicht verboten. Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann. "Teilen Sie solche Inhalte nicht! Informieren Sie die Polizei!", warnt die Polizei.
Bürgern, die kinderpornographische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.
Weitere Informationen gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes:
- https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/
- https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/missbrauch-verhindern/
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