Grüne wollen Gesichtserkennungs-Software stoppen

Die Grünen im Bundestag dringen darauf, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software für die Sicherheitsbehörden gesetzlich zu beschränken. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Rundschau" (Montagsausgabe) fordern der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich und der Grünen-Digitalexperte Tobias B. Bacherle, KI-gestützte Fernidentifizierung auszuschließen.

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Überwachungskamera (Archiv)
Überwachungskamera (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Grünen im Bundestag dringen darauf, den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software für die Sicherheitsbehörden gesetzlich zu beschränken.


In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Rundschau" (Montagsausgabe) fordern der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich und der Grünen-Digitalexperte Tobias B. Bacherle, KI-gestützte Fernidentifizierung auszuschließen. "Bis zur Entscheidung über ein Verbot braucht es ein Moratorium über den Einsatz KI-gestützter Fernidentifizierung sowie den Import und Export der zugehörigen Software. Das Moratorium sollte mindestens so lange gelten, bis die gesamten Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen umfassend und unabhängig evaluiert wurden", heißt es weiter in ihrem Beitrag für die FR.

Hintergrund der Überlegungen ist der vor wenigen Tagen in Kraft getretene "AI Act", der den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für die Europäische Union (EU) regelt. Dieses europäische Gesetz "erlaubt es uns aber gleichzeitig, national nachzuschärfen", stellen die Grünen-Abgeordneten fest. "Diese Spielräume im Bereich der Nutzung von KI durch Sicherheitsbehörden gilt es nun zu nutzen, um KI-gestützte Fernidentifizierung auszuschließen."

Emmerich und Bacherle warnen, "der massive Eingriff von biometrischer Fernidentifizierung in die Privatsphäre von Millionen Menschen" gehe "nicht einmal mit einer Verbesserung unserer Sicherheit einher". Sie argumentieren: "Anonymität im öffentlichen Raum ist eine der Grundvoraussetzungen für freie Meinungsäußerung, demokratischen Protest und informationelle Selbstbestimmung. Diese Grundrechte gilt es zu schützen."


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