Grundsicherung - Vermögensprüfung ist ausgesetzt

Die Maßnahmen sind Teil des Sozialschutzpaketes. Es beinhaltet weitere Erleichterungen beim Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Der Zugang zur Grundsicherung soll mit mehreren Maßnahmen erleichtert werden. (Symbolbild)
Der Zugang zur Grundsicherung soll mit mehreren Maßnahmen erleichtert werden. (Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Region. Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung. Demnach sei die Vermögensprüfung zunächst begrenzt bis zum 30. Juni ausgesetzt. Sollte ein Anspruch vorliegen, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten in der tatsächlichen Höhe. Hierüber informiert das Jobcenter Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, dürfe Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Nur bei sehr hohem, privat verwertbarem Vermögen (bei 1-Personen-Haushalt beispielsweise über 60.000 Euro) werde dieses konkret geprüft. Das Jobcenter verlasse sich laut dem Jobcenter Peine sich dabei auf die Angaben der Antragsteller. Eine spätere Prüfung der Angaben bleibe vorbehalten.

Übernahme der Kosten der Unterkunft


Sollte ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegen, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von
sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig


Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gelte folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 30. August enden, werden die Leistungen
automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Diese SGB II-Neuregelungen sind ausschließlich zum privaten Leben und Wohnen vorgesehen. Sie sollen vorübergehend eintretende finanzielle Notlagen abmildern. Es gehe dabei nicht um Langzeitarbeitslose, wie bei „Hartz IV“ oft vermutet werde. SGB II-Leistungen stehen allen Menschen zu, die sich aktuell in finanziellen Notlagen befinden, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Wegfall der Einnahmen aus eigener Selbstständigkeit.

Seit dem 30. März ist außerdem eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.


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