Region. Die Landesregierung will eine Erleichterung für Grundsteuer-Härtefälle ermöglichen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Kabinetts hervor.
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, besondere Härtefälle abzufedern. Mit der nun geplanten Rechtsänderung sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren. Dabei solle ihnen ein größtmöglicher Ermessensspielraum eingeräumt werden. Der Vorschlag der Landesregierung war vor der Kabinettsbehandlung ausführlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Arbeitsebene erörtert worden.
Diese Grundeigentümer können hoffen
Im Rahmen der Grundsteuerreform hätten sich zwei Fallgruppen gezeigt, bei denen sich die Grundsteuer im Vergleich zur vorherigen Rechtslage unangemessen erhöht hat: Die neue Regelung solle zum einen für Resthöfe gelten, deren Nutzfläche 300 Quadratmeter überschreitet. Voraussetzung sei außerdem, dass die ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzten Hof- und Wirtschaftsgebäude tatsächlich nicht mehr genutzt werden. Um alle unterschiedlichen Einzelfälle berücksichtigen zu können, würden die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, im Rahmen ihres Ermessensspielraums die Grundsteuer in solchen Fällen ganz oder teilweise zu erlassen.
Die gleiche Regelung solle für Grundstücke gelten, die im Außenbereich liegen und nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören. Beispiele hierfür seien etwa große Wiesen- oder Teichgrundstücke. Gemeinden sollen die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen können, wenn das Grundstück nicht genutzt werden kann. Dazu könnten auch Sportflächen gehören, die sich nicht im Kommunal- oder Vereinsbesitz befinden und auf denen Sportarten ausgeübt werden, die große Flächen benötigen.
Hintergrund
In ihrer Gesamtheit werde die Grundsteuerreform zum 31. Dezember 2027 evaluiert – erst dann könnten die Verschiebungen der Belastung systematisch analysiert werden. Da aber frühzeitig deutlich geworden sei, dass es in den zwei genannten Fallgruppen zu vorher nicht absehbaren Härten kommt, habe Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere die Evaluierung für diese Konstellation vorgezogen. Das Finanzministerium habe daraufhin eine Sammlung von mehr als 100 Fällen analysiert, bei denen die Steuerbelastung tendenziell als unbillig angesehen worden sei.