Grundsteuerreform: Anpassung des Hebesatzes ab 2025

"Eine Anpassung des Hebesatzes hätten wir gerne vermieden, aber sie ist in der aktuellen Situation leider unumgänglich"

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Niedersachsen auf der Grundlage des sogenannten Fläche-Lage-Modells berechnet. Durch die Einführung dieses Modells mussten die Messbeträge aller Grundstücke durch die niedersächsische Finanzverwaltung neu festgestellt werden. Vorausgegangen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Dies teilte die Stadt Wolfsburg mit.



Durch das Flächen-Lage-Modell wird neben der Grundstücksgröße und der Bebauung auch die Lage des Grundstücks in der Kommune bewertet. Diese Neuberechnung führt zu einer Veränderung der Gesamteinnahmen durch die Grundsteuer in Wolfsburg. Sowohl durch gesetzliche Vorgaben, als auch durch eine im Jahr 2019 verabschiedete Resolution des Rates der Stadt Wolfsburg, soll die Reform weder zu Mindereinnahmen für die Kommune, noch zu einer Erhöhung der Grundsteuer für die Gesamtheit der Bürger*innen führen.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Anpassung der Hebesätze notwendig. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Wolfsburg daher eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr vor. Eine entsprechende Ratsvorlage ist nun veröffentlicht und geht in die politische Beratung.

Hebesatz soll steigen


Die Grundsteuer B trägt im Jahr 2024 mit rund 34 Millionen Euro zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Ohne eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wäre ein Steuerdefizit in Höhe von drei Millionen Euro zu erwarten. Um die bisherigen Einnahmen von rund 34 Millionen Euro stabil zu halten, wird die Erhöhung um 50 Prozentpunkte vorgeschlagen. Damit stiege der Hebesatz der Grundsteuer B von 545 auf 595 Prozent.

„Eine Anpassung des Hebesatzes hätten wir gerne vermieden, aber sie ist in der aktuellen Situation leider unumgänglich“, erklärt Kämmerer Andreas Bauer. „Die gesetzlichen Vorgaben und die neue Berechnungsgrundlage erfordern diese Maßnahme, damit wir weiterhin aufkommensneutral bleiben. Unser Ziel ist es nicht, zusätzliche Einnahmen zu generieren, sondern die finanzielle Stabilität der Stadt sicherzustellen und die bisherigen Einnahmen aufrechtzuerhalten.“

Im Rahmen der Neubewertung und der Anpassung des Hebesatzes wird es zu Veränderungen bei der individuellen Steuerbelastung kommen – bei einigen Steuerpflichtigen steigen die Beiträge, bei anderen sinken sie. Insgesamt bleiben die städtischen Einnahmen durch die Grundsteuer jedoch auf dem gleichen Niveau. Auch andere Kommunen müssen nun ihre Hebesätze durch die Grundsteuerreform ändern. Dabei sind die Anpassungen des Hebesatzes mit teilweise 100 bis 150 Punkten deutlich höher als in Wolfsburg.

Die abschließende Entscheidung über die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B trifft der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner Sitzung am 13. November. Bei Zustimmung tritt der neue Hebesatz ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Grundsteuer A und Grundsteuer B in Niedersachsen


In Niedersachsen wird zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B unterschieden. Die Grundsteuer A betrifft vor land- und forstwirtschaftliche Flächen, während die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke in städtischen und ländlichen Gebieten erhoben wird. In Wolfsburg spielt die Grundsteuer A, im Vergleich zu landwirtschaftlich geprägten Kommunen, mit einem Steueraufkommen von rund 140.000 Euro nur eine geringe Rolle. Die Grundsteuer B hingegen ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt, da sie auf Wohn- und Gewerbegrundstücke entfällt. Diese Unterscheidung ist zentral für die Haushaltsplanung, da die Grundsteuer B einen Großteil der städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer ausmacht und damit maßgeblich zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen beiträgt.


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