Region. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade warnt vor neuen bürokratischen Belastungen durch die Reform der Grundsteuer. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Grundsteuer werde bei einigen zu steuerlichen Mehrbelastungen und bei anderen zu Entlastungen führen. Das teilt die Handwerkskammer in einer Pressemitteilung mit.
„Für zusätzlichen Erhebungsaufwand und noch mehr bürokratische Belastungen haben unsere Handwerksbetriebe jedoch absolut kein Verständnis“, sagt Eckhard Sudmeyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Die vorläufige Eckwerte-Vereinbarung von Bund und Ländern sieht vor, den Marktwert von Gewerbe- und anderen Immobilien über Bodenrichtwerte und eine Reihe weiterer Kriterien zu bestimmen. Sudmeyer plädiert hingegen für ein einfaches, wertunabhängiges Modell: „Würden nur die leicht zu ermittelnden Grundstücks- und Gebäudeflächen herangezogen, gäbe es eine verlässliche und unkompliziertere Bemessungsgrundlage für Steuerpflichtige ebenso wie für die Kommunen.“ Permanente Neubewertungen seien damit nicht erforderlich, die Höhe des kommunalen Hebesatzes wäre weiterhin die maßgebliche Stellschraube für das Grundsteueraufkommen jeder Gemeinde.
„Eine einfache Bemessungsgrundlage sorgt für Transparenz"
„Eine einfache Bemessungsgrundlage sorgt für Transparenz. Durch die Höhe des Hebesatzes kann jeder Steuerpflichtige sehen, wieviel Grundsteuer er im Vergleich zu anderen Kommunen zu zahlen hat und wie sich die Belastung im Laufe der Zeit ändert“, sagt der Kammerhauptgeschäftsführer. Das regionale Handwerk habe ein großes Interesse an stabilen Gemeindefinanzen.
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