Gutachter empfiehlt Bau von neuen Feuerwehrwachen

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Michael Hanne, Leiter der Feuerwehr Braunschweig, Gutachter David Bormann, Stadtrat Claus Ruppert, Torge Molchau, stellvertretender Leiter der Feuerwehr Braunschweig und Stadtbrandmeister Wolfgang Schulz stellten den Feuerwehrbedarfsplan vor. Foto: Anke Donner
Michael Hanne, Leiter der Feuerwehr Braunschweig, Gutachter David Bormann, Stadtrat Claus Ruppert, Torge Molchau, stellvertretender Leiter der Feuerwehr Braunschweig und Stadtbrandmeister Wolfgang Schulz stellten den Feuerwehrbedarfsplan vor. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Braunschweig ist aktualisiert und fortgeschrieben worden. Stadtrat Claus Ruppert, für die Feuerwehr zuständiger Ordnungsdezernent, stellte die Ergebnisse der Fortschreibung durch einen unabhängigen Gutachter am Mittwoch vor.


Ebenfalls anwesend waren an diesem NachmittagMichael Hanne, Leiter der Feuerwehr Braunschweig, Torge Molchau, stellvertretender Leiter der Feuerwehr Braunschweig, Stadtbrandmeister Wolfgang Schulz, sowie Gutachter David Bormann. Das von der Stadt Braunschweig in Auftrag gegebene Gutachten habe dargelegt, dass Handlungsbedarf bestehe, weil die Feuerwehr ihre Schutzziele noch nicht vollständig erreicht und schlägt ein abgestuftes Maßnahmen Konzept vor, teilte Ruppert mit.

Die Analyse und Empfehlungen des Gutachters decken sich in weiten Teilen mit den Einschätzungen der Verwaltung, wie sie aus eigenem permanenten Controlling resultieren", kommentierte Stadtrat Ruppert. "Dass die Schutzzielvorgaben derzeit noch nicht vollständig erreicht werden ist nicht neu. Um dies zu ändern, brauchen wir aber eine exakte, belastbare Datenbasis. Diese liegt jetzt vor. Der fortgeschriebene Feuerwehrbedarfsplan bildet die Grundlage, anhand derer wir jetzt konkrete Vorschläge entwickeln werden, um die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr zu optimieren" so Ruppert. Der Feuerwehrbedarfsplan war zuletzt 2008 über arbeitet worden.

Die Untersuchung


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Claus Ruppert, Foto: Stadt Braunschweig



Der Gutachter, die forplan GmbH, hat die Einsätze der Feuerwehr Braunschweig in den Jahren 2010 bis 2014 umfangreich analysiert. Dazu wurden die Daten von rund 4.500 Einsetzen ausgewertet, die für das Schutzziel relevant sind. Bei diesen Einsätzen handelte es sich um Brände und Hilfeleistungen, zu denen mindestens ein Löschzug der Feuerwehr alarmiert wurde.

Referenzgröße für die Bewertung des Ist-Zustands ist das Schutzziel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag (AGBF).Dieses Schutzziel ist ein allgemein anerkanntes Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwache. Das AGBF-Schutzziel fordert, dass in 90 Prozent aller kritischen Brände die Feuerwehr innerhalb von neuneinhalb Minuten nach Notrufeingang mit zehn Einsatzkräften und innerhalb von 14,5 Minuten mit weiteren sechs Einsatzkräfte vor Ort ist.Die Auswertung der Einsatz Daten ergab, die Freiwillige Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr die Schutzzielstufe eins in 64,8 Prozent und die Schutzzielstufe zwei in 84 Prozent erreicht. Damit werden die bundesweit als Maßstab geltenden Vorgaben noch nicht vollständig erreicht. Davon sind insbesondere die Stadtrandlagen im Norden und Nordosten, aber auch im Westen betroffen. "Diese 90 Prozent sind eine hohe Zielsetzung und oft schwer einzuhalten und zu erreichen. Vergleichbaren Städten fällt es aber oftmals ebenso schwer, diese Ziele einzuhalten. Auch die Kämpfen mit ähnlichen Hindernissen und Problemen wie beispielsweise die Verkehrslage oder Verzögerungen bei den Notrufmeldungen", erklärt David Bormann. Oftmals seien es nur Sekunden, die darüber entscheiden, ob das Ziel erreicht wurde oder nicht. Das bedeutet auch nicht, dass man sich in Brauschweig um die Brandsicherheit sorgen müsse, ergänzt Ruppert. In vielen Fällen habe man den Einsatzort in der vorgegebenen Zeit erreicht, aber nicht in der geforderten Einsatzstärke. "In Braunschweig bracht sich niemand Sorgen machen, dass die Brandsicherheit nicht gewährleistet ist. Wir haben eine gut aufgestellte Feuerwehr in Braunschweig. Aber wir haben auch Luft nach oben und müssen etwas tun", so Ruppert.

Das Stufenkonzept


"Der Gutachter sieht aufgrund des noch nicht vollständig erreichten AGBF-Schutzzielerreichungsgrades Handlungsbedarf und wir sehen ihn ebenso", stellt Claus Ruppert klar. Nach einer Analyse von Verfügbarkeit und Qualifikation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Ortsfeuerwehren spricht sich der Gutachter zunächst dafür aus, die Freiwillige Feuerwehr in ihrer derzeitigen Struktur zu erhalten und in Teilbereichen weiter zu stärken. Das Gutachten zeigt, dass die Ortsfeuerwehren im Gesamtsystem der Gefahrenabwehr unentbehrlich sind, weil sie in den Stadtteilen einen wichtigen und unverzichtbaren Anteil zu Erreichung des Schutz jetzt leisten allerdings tagsüber nicht schnell genug mit ausreichend Personal ausdrücken können und den Schutzzielerreichungsgrad signifikant zu steigern, empfiehlt das Gutachten ein Stufenkonzept für die Berufsfeuerwehr.

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Um schneller und effektiver einsetzbar zu sein, sollen laut Bedarfsplan weitere Feuerwachen entstehen. Foto: Anke Donner


Umsetzungsziele



  • Ausweitung und Dynamisierung der Verkehrsbeeinflussung, wie Ampelschaltungen. Effekt auf den Schutzzielerreichungsgrad etwa zwei bis drei Prozent.

  • Besetzung der Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr mit sechs statt derzeit mit fünf Einsatzkräften (plus acht Prozent).

  • Neubau einer weiteren Feuerwache im Süd Westen (plus sieben Prozent).

  • Neubau einer weiteren Feuerwache im Norden (plus elf Prozent).


Im Vergleich mit anderen Städten, wird durch das Gutachten klar, dass die Feuerwehr Braunschweig aktuell zu zentralisiert aufgestellt sei. "Aufbauend auf diese Empfehlung wird die Verwaltung Überlegungen anstellen, wie diese Stufenkonzept umgesetzt werden soll, und den Ratsgremien erste Vorschläge in der zweiten Jahreshälfte vorstellen", kündigt Ruppert an. Die Umsetzung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen, denn es sind gründliche Planung erforderlich." Die vom Gutachter empfohlen Standorte für die zusätzlichen Wachen müssen zunächst auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. Dabei geht es unter anderem Eigentumsverhältnisse, Verkaufsbereitschaft und Baurecht zu klären, weshalb auch die Realisierung der Neubauten erst mittelfristig erfolgen erfolgen könne. "Schon jetzt es absehbar, dass die Umsetzung mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Die genaue Höhe lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffern", so Ruppert.

Es werde weiter deutlich, dass eine durchgreifende Verbesserung des Schutzzielerreichungsgrades nur mit mehr Personal möglich sei, fügt Ruppert hinzu. Diese zusätzlichen Feuerwehrbeamten müssten durch die Stadt selbst ausgebildet werden, da auf dem Arbeitsmarkt kaum ausgebildete Feuerwehrbeamte verfügbar seien. Hat die Umsetzung der Maßnahmen begonnen, sollen sie regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet werden. In fünf Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan dann erneut fortgeschrieben werden und die Maßnahmen soweit erforderlich weiter anzupassen.

Organisatorische Veränderungen


Losgelöst vom Feuerwehrbedarfsplan hat der Gutachter auch die organisatorische Struktur des Fachbereichs Feuerwehr untersucht, Empfehlungen für eine teilweise organisatorische Neugliederung gegeben und ein Mehrbedarf von 31,5 Stellen ausgemacht. "Soweit es den Ausbau der Führungsstruktur angeht, decken sich die Feststellungen des Gutachters mit unserem eigenen Einschätzungen", so Ruppert. Bisher noch nicht im Blick der Verwaltung waren die Effizienzsteigerung in den Werkstätten und bei der Ausbildung.

"Die vorgeschlagenen Organisationsänderungen wirken sich indirekt auf den Schutzzielerreichungsgrad aus, steigern aber die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr insgesamt", resümiert Ruppert. "Die Gutachterempfehlung zu den Organisationsveränderungen und Stellenerweiterungen sollen zunächst verwaltungsintern eingehend geprüft werden. Im Anschluss wird die Verwaltung ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte 2017 den Ratsgremien berichten und Empfehlung zur Umsetzung vorstellen. Letztere kann aufgrund des Personalbedarfs und der notwendigen Ausbildung ebenfalls nur mittelfristig erfolgen. Eine Aussage zu der Höhe der Mehrkosten ist derzeit noch nicht möglich.


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