Region. Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt, und die Motivation ist auf dem Höhepunkt. Mehr Sport treiben, endlich fit werden – der Weg führt für viele direkt ins nächste Fitnessstudio. Doch zwischen Hantelbank und Laufband wartet oft eine rechtliche Falle: Der schnell unterschriebene Vertrag. Damit aus dem sportlichen Vorsatz kein finanzieller Frust wird, sollten Sie einige Punkte beachten.
Wer im Studio unterschreibt, ist gebunden. „Vertrag ist Vertrag“, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei Verträgen, die vor Ort abgeschlossen werden, nicht. Nehmen Sie das Dokument und die AGB daher am besten mit nach Hause, um alles in Ruhe zu prüfen. Individuelle Absprachen zu Laufzeiten oder Probemonaten sind oft verhandelbar. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich solche Sondervereinbarungen immer schriftlich bestätigen lassen.
Wann darf ich kündigen?
Manchmal ändern sich die Umstände schneller als der Trainingsplan. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass eine außerordentliche Kündigung (ohne Einhaltung der regulären Frist) nur in engen Grenzen möglich ist:
Dauerhafte Sportunfähigkeit: Wer laut ärztlichem Attest dauerhaft keinen Sport mehr treiben kann, darf kündigen.
Wesentliche Änderungen: Ändern sich die Öffnungszeiten unzumutbar oder zieht das Studio um, besteht oft ein Kündigungsrecht.
Wichtig: Der Kündigungsgrund muss dem Studio in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden mitgeteilt werden.
Keine Kündigungsgründe sind hingegen ein berufsbedingter Umzug (laut BGH-Urteil von 2016 trägt der Kunde das Umzugsrisiko selbst), Arbeitsplatzverlust oder schlichtes Nichtgefallen. Bei einer Schwangerschaft ist die Rechtslage uneinheitlich; oft wird hier eher eine Vertragsunterbrechung als eine Kündigung akzeptiert.
Neue Regeln für die reguläre Kündigung
Für alle, die ihre guten Vorsätze nach einiger Zeit doch wieder begraben, gibt es eine gute Nachricht durch das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge: Bei Verträgen, die seit März 2022 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit nur noch einen Monat. Früher waren hier bis zu drei Monate üblich.
Fazit: Starten Sie mit Elan in das sportliche Jahr, aber bewahren Sie sich auch bei der Unterschrift Ihre Fitness. Wer genau hinsieht, sorgt dafür, dass nur die Muskeln brennen – und nicht der Geldbeutel.

