Friseure öffnen wieder - Warum der Haarschnitt wohl trotzdem warten muss

Der Friseurbesuch ist unter Auflagen ab dem heutigen 4. Mai wieder möglich - Nach Terminvergabe. Viele Salons seien jedoch bereits ausgebucht.

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Das Handwerkszeug wird nach jedem Kunden desinfiziert und darf nur am gewaschenen Haar benutzt werden. (Symbolbild)
Das Handwerkszeug wird nach jedem Kunden desinfiziert und darf nur am gewaschenen Haar benutzt werden. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Am heutigen 4. Mai öffnen die Friseure wieder, die ihre Betriebe seit dem 23. März geschlossen halten mussten - der Besuch ist allerdings nur unter Auflagen für Kunden und die Friseure selbst möglich. Die Kapazitäten der Salons sind verringert, um die Mindestabstände gewährleisten zu können. Zudem sorgt der lange Ausfall der Friseurdienstleistungen für einen massiven Andrang - Der Hoffnung auf einen schnellen Friseurtermin erteilt Manuela Härtelt-Dören vom Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks gegenüber der Deutschen Presseagentur eine klare Absage: "Die Terminbücher sind voll, viele Kollegen sind ausgebucht, und es gibt Wartelisten."


Gesichtsmasken sind für Friseure und Kunden Pflicht, ebenso wie das Haarewaschen vor dem Haarschnitt. Oberste Priorität habe außerdem die Wahrung des Sicherheitsabstandes, wie es im neuen Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege heißt. Da dieser beim Haareschneiden kaum einzuhalten ist, müssen Friseure und Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ebenso seien Einmalhandschuhe verpflichtend. Für Kunden sollten diese ebenfalls vorgehalten werden. Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege bleiben bis auf Weiteres ausgeschlossen.

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Friseurbesuche nur mit Termin


"Der Zutritt der Kunden und Kundinnen oder anderer dritter Personen, zum Beispiel Handwerks-, Kurier und Lieferdienste, sollte möglichst nur nach vorheriger telefonischer oder digitaler Terminvereinbarung und Abfragen von möglichen Covid-19-Symptomen und Kontakt zu Erkrankten stattfinden. Wer ausnahmsweise unangemeldet den Salon betreten möchte, muss ebenfalls nach Covid-19-Symptomen und Kontakt zu Erkrankten befragt werden", so der verbindliche Branchenstandard. Insgesamt müsse sich die Anzahl der Kundinnen und Kunden nach der Größe des Salons und den Gegebenheiten vor Ort richten. Dabei muss auch um den Friseurstuhl herum 1,5 Meter Platz sein - Auch wenn dafür der nächstgelegene Stuhl für Kundschaft gesperrt werden muss.

Kundendaten müssen erfasst werden


Neu ab dem 4. Mai ist auch, dass schon bei der Terminvergabe darauf hingewiesen werden muss, dass Kundinnen und Kunden mit Atemwegsbeschwerden nicht bedient werden dürfen. Ganz konkret müssen sogar "aussagefähige Kontaktdaten" erfragt und dokumentiert werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Öffnungszeiten von Friseuren könnten angepasst werden


Friseure sind ab sofort im Schichtdienst tätig - zumindest schlägt es so der Branchenstandard vor. Es sei ein probates Mittel, um die Anzahl der Mitarbeitenden eines Unternehmens, die gleichzeitig im Salon tätig sind, zu reduzieren. Das könnte zu Verschiebungen oder zu Verlängerungen der Öffnungszeiten der Salons führen. Durch die Termine soll ein rasches Abarbeiten aller Kundinnen und Kunden gewährleistet sein - Getränke anreichen ist verboten, ebenso dürfen keine Zeitschriften zum Lesen angeboten werden. Wartebereiche bleiben dementsprechend ganz geschlossen.

Diese und weitere Regelungen des Branchenstandards sind für alle Friseurbetriebe verbindlich. Das gesamte Papier gibt es hier zum Nachlesen. Darüber hinaus seien länderspezifische Vorgaben ebenso wie weitere ergänzende Empfehlungen des Robert-Koch Institutes umzusetzen.


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