Habe ich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld? - Der Sozialverband berät

Es kann so schnell kommen: Der Vater war im Krankenhaus und ist nun auf Pflege angewiesen. Für diesen Fall weiß der Sozialverband Rat.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Gifhorn/Braunschweig. Wer kurzfristig neben seinem Job die Pflege für einen Angehörigen organisieren muss, kann sich dafür von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Betroffene haben dann die Möglichkeit, als Lohnausgleich das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Viele wissen jedoch gar nicht, dass sie Anspruch auf eine solche Leistung haben und wie sie sie erhalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn und in Braunschweig beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung.


Die Situation kommt ganz unerwartet: Nach einem Krankenhausaufenthalt wird zum Beispiel der Vater pflegebedürftig und muss versorgt werden. In diesem Fall gibt es viel zu organisieren. Um die Situation für Berufstätige zu erleichtern, hat die Bundesregierung das Pflegeunterstützungsgeld eingeführt. Damit kann man sich normalerweise zehn Arbeitstage vom Job freistellen lassen und erhält zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes als Lohnersatz. „Im Zuge der Corona-Krise wurde der Zeitraum sogar auf 20 Tage ausgedehnt“, sagt Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn.

Das Problem: Die wenigsten Betroffenen wissen, dass ihnen diese Leistung von der Pflegekasse zusteht. „Außerdem muss das Unterstützungsgeld extra beantragt werden. Damit sind viele oft überfordert, weil solche Situationen ohnehin schon sehr emotional sind und viel zu organisieren ist“, so Scholz weiter.

Deshalb hilft der SoVD in Gifhorn Ratsuchenden weiter. Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob ein Anspruch besteht, stellen den Antrag und beantworten generell Fragen rund um das Thema Pflege. Termine für eine Beratung können Interessierte unter der Nummer 05371 - 36 85 oder per E-Mail unter info@sovd-gifhorn.de vereinbaren.

Auch der SoVD in Braunschweig hilft Ratsuchenden weiter. Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob ein Anspruch besteht, stellen den Antrag und beantworten generell Fragen rund um das Thema Pflege. Der SoVD ist unter 0531-480 760 oder www.sovd-braunschweig.de erreichbar.