Niedersachsen. Die Härtefallkommission sorgt in Niedersachsen seit 2006 dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland erhalten können. Am heutigen Mittwoch hat die Kommission ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Mit insgesamt 767 eingereichten Eingaben lag die Zahl der bei der Kommission Hilfesuchenden über dem Vorjahresniveau (2020: 711). Nach eingehender Prüfung wurden 151 Eingaben – pandemiebedingt vorwiegend per Videokonferenz – beraten. In 99 Einzelfällen sprach sich die unabhängige Kommission aufgrund humanitärer und persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aus. Das berichtet das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in einer Pressemitteilung.
Das Ministerium für Inneres und Sport ist den Empfehlungen der Kommission 2021 in 83 Fällen gefolgt und hat die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG angeordnet. Aus den 83 erfolgreichen Eingaben ergeben sich 214 Personen, die im Jahr 2021 durch die Entscheidungen der Härtefallkommission die Chance auf ein Bleiberecht erhalten haben. Dabei handelte es sich um 50 Einzelpersonen, 146 Personen im Familienverband mit insgesamt 49 Kindern und neun Paare.
Menschen aus über 60 Staaten
Von den 767 Eingaben sind Menschen aus über 60 Staaten betroffen. Die meisten betreffen die Länder Elfenbeinküste (66), Pakistan (63) und Irak (58). Es finden sich aber auch EU-Staaten wie Polen und Kroatien darunter (je 1).
Auf unsere Region fallen 115 Eingaben: Stadt Braunschweig 27, Landkreis Gifhorn 25, Landkreis Wolfenbüttel 12, Landkreis Helmstedt 11 , Landkreis Peine 11, Landkreis Goslar 10, Stadt Salzgitter 10, Stadt Wolfsburg 9. Was aus den Eingaben wurde, ist regional nicht aufgeschlüsselt.
Von anderen Regelungen profitiert
Im Jahr 2021 zeigten sich die Auswirkungen der seit 2015 eingeführten alternativen gesetzlichen Bleiberechtsregelungen auf die Arbeit der Härtefallkommission besonders deutlich: So konnten mit einem deutlichen Anstieg zum Vorjahr (2020: 125) 223 Eingaben abgeschlossen werden, da eine Nachrangigkeit des Härtefallverfahrens bestand. Das heißt, dass die Betroffenen bereits von anderen gesetzlichen Regelungen profitierten beziehungsweise andere Möglichkeiten für einen rechtmäßigen Aufenthalt nutzen konnten. Hierbei handelte es sich insbesondere um die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung des § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei nachhaltiger Integration (bei Erwachsenen nach acht Jahren Aufenthalt, bei Familien mit minderjährigen Kindern nach sechs Jahren Aufenthalt) sowie um die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG).
mehr News aus der Region