Häusliche Gewalt: Jede Woche ein versuchtes oder vollendetes Tötungsdelikt

Heute wurde die polizeiliche Kriminalstatistik 2025 für Niedersachsen vorgestellt. Innenministerin Behrens nennt die Zahlen der häuslichen Gewalt "erschütternd".

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Niedersachsen. In Niedersachsen findet, statistisch betrachtet, jede Woche mindestens ein versuchtes oder gar vollendetes Tötungsdelikt im Kontext von häuslicher Gewalt statt. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 hervor, die am heutigen Montag von Innenministerin Daniela Behrens vorgestellt worden ist.



Demnach registrierten die Behörden im vergangenen Jahr vier vollendete, sowie 17 versuchte Morde und neun vollendete, sowie 29 versuchte Tötungsdelikte im Bereich von häuslicher Gewalt. „Das sind beängstigende Entwicklungen, auch wenn die Zahlen insgesamt rückläufig sind“, sagt Ute Gottschaar, die stellvertretende Verdi-Landesbezirksleiterin in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft. Vor diesem Hintergrund forderte sie die Landespolitik auf, künftig mehr für den Schutz von Frauen vor gewaltsamen Übergriffen zu unternehmen. „So fordern wir seit Jahren den Ausbau von Frauenhausplätzen und weiteren Schutzkonzepten gegen Gewalt an Frauen“, sagt Gottschaar.

Die Zahlen aus Niedersachsen


Wie aus einer Pressemeldung des Niedersächsischen Innenministeriums hervorgeht, hat die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 32.540 Fälle häuslicher Gewalt und damit eine Stagnation der Fallzahlen registriert (minus 0,02 Prozent; 2024: 32.545 Fälle). Primär ursächlich für dieses weiterhin hohe Niveau seien die Entwicklungen bei den einfachen Körperverletzungen. Die Polizei registrierte neben den bereits genannten versuchten und vollendeten Morden und Totschlagsdelikten (59 - im Vorjahr 83) im vergangenen Jahr 19.136 Körperverletzungen, davon 3.159 gefährliche und schwere Körperverletzungen.

Zur Verbesserung der Bekämpfung häuslicher Gewalt lege die Polizei Niedersachsen mit ihren Netzwerkpartnern hierauf einen besonderen Fokus. Durch verschiedene, aufeinander aufbauende Handlungskonzepte und eine enge Zusammenarbeit mit den Netzwerk- und Kooperationspartnern wird sichergestellt, dass Betroffene bestmöglich geschützt und Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden können. Gemeinsam arbeiten alle Akteure daran, die Unterstützungsstrukturen stetig weiterzuentwickeln und professionell auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Gesetzesänderung geplant


Auch vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in den Landtag eingebracht. Dieser sieht unter anderem die Ausweitung des Instruments der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) auf Fälle häuslicher Gewalt vor. Mit dieser soll im NPOG ein wirksames Instrument geschaffen werden, um in Hochrisikofällen Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Neben der Überwachung der Täter sollen auch Betroffene – mit deren Einverständnis – mit technischen Mitteln zur Vorwarnung ausgestattet werden können.

Darüber hinaus befindet sich derzeit – nach wiederholten Forderungen der Bundesländer – ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.

Das sagt die Ministerin


Innenministerin Behrens: „Die Zahlen sind erschütternd und zeigen, dass häusliche Gewalt kein Randphänomen ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft stattfindet. Wir dürfen nicht zulassen, dass Betroffene allein gelassen werden. Die Bekämpfung der häuslichen Gewalt ist dabei auch eine Frage der inneren Sicherheit – sie betrifft die Stabilität unseres Zusammenlebens und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden."

Niedersachsen setze deshalb auf eine Kombination aus konsequenter Strafverfolgung, Prävention und innovativen Hilfsangeboten. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem Spanischen Modell schaffe man im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ein wirksames Instrument, um Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen.

"Fußfessel ist kein Allheilmittel!"


"Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen: Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel! Sie wird aufgrund der hohen rechtlichen Hürden für ihren Einsatz auch künftig nur in vergleichsweise wenigen, sehr schweren Fällen zum Einsatz kommen dürfen. Ich warne deshalb sehr entschieden davor, so zu tun, als könnten wir ein so massives und so tief in unserer Gesellschaft verankertes Problem mit der rechtlichen Befugnis zum Einsatz der elektronischen Fußfessel ganzheitlich lösen“, so Behrens

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