Hannover. Am Dienstag wollte ein 55-jähriger vom Flughafen Hannover in die Türkei fliegen. Wie die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover in einer Pressemeldung berichtet, wäre dies fast gescheitert, denn die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den Mann per Haftbefehl suchen lassen.
Bei der Kontrolle der Personalien des 55-Jährigen stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann seine Strafe aus zwei Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht bezahlt hatte. Daraufhin ließ ihn die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Haftbefehl suchen. Diese Haftbefehle wurden dem Mann nun fast zum Verhängnis. Den geforderten haftbefreienden Betrag von 200 Euro konnte er nicht bezahlen.
Verwandte halfen aus
Eilig informierte Verwandte erklärten sich dann aber bereit, das Geld bei einer nahegelegenen Polizeidienststelle einzuzahlen. Statt eines Aufenthaltes in einem Gefängnis, konnte der 55-Jährige seine Reise in die Türkei wie geplant beginnen.
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