Peine. Die Französische Bulldogge „Rose“ konnte am heutigen Dienstag an einen geeigneten Halter abgegeben werden: In ihrem neuen Zuhause wird sie mit zwei weiteren Artgenossen und Zugang zu einem großen Garten nun endlich all das im Leben eines Junghundes nachholen können, was ihr während der Quarantänehaltung zum Teil vorenthalten werden musste. Das teilt der Landkreis Peine mit.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärwesen freuen sich sehr und wünschen Rose und ihrem neuen Halter alles Gute!
Ein Verkauf behördlich sichergestellter Tiere stößt manchmal auf Verwunderung in der allgemeinen Öffentlichkeit. Dabei handelt es sich bei der im Verwaltungsdeutsch so kalt klingenden „Verwertung“ um eine Verpflichtung der zuständigen Behörden. „Zunächst ist auch dem Halter die Gelegenheit zu geben, sein Tier selbst abzuholen. Holt der Halter sein Tier nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, oder kann oder will dieser die Voraussetzungen für eine angemessene Haltung nicht erfüllen, so kann die Behörde das betreffende Tier entweder einer gemeinnützigen Organisation übereignen oder das Tier verkaufen“, erklärt Veterinäramtsleiterin Dr. Tatjana Shobeiry Fard.
Begehrten Rassen, Sportpferde oder Nutztiere lassen sich gut verkaufen
Ein Verkauf ist immer dann anzustreben, wenn ein Verkaufserlös mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Das ist zum Beispiel bei Tieren einer begehrten Rasse, Sportpferden oder auch landwirtschaftlichen Nutztieren manchmal möglich. Ist ein Verkauf in einer angemessenen Zeitspanne nicht möglich, kann auch ein Tier, das auf dem Markt einen gewissen Wert hat, einer gemeinnützigen Organisation übertragen werden, wenn die Unterbringungskosten einen möglichen Erlös übersteigen. „Ein illegaler Welpenhändler profitiert dabei nicht von dem erzielten Erlös – die Kosten, die eine behördliche Sicherstellung mit allen notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, Impfungen und Untersuchungen verursacht, liegen häufig um ein Mehrfaches höher als ein Erlös. Dazu kommt ein Bußgeld- oder in einigen Fällen sogar ein Strafverfahren mit empfindlichen Strafen“, so die Amtstierärztin.
Bei den Fällen, in denen ein nicht zahlungsfähiger Tierhalter eine behördliche Sicherstellung verursacht hat, würden die Kosten der Sicherstellung vom Landkreis und damit letztlich vom Steuerzahler getragen werden müssen. Eine Behörde ist daher im Sinne eines vernünftigen Umgangs mit Steuergeldern bei notwendigen Veräußerungen immer verpflichtet, wenn mit verhältnismäßigem Aufwand möglich, einen Erlös zu erzielen, ob nun von Tieren oder Sachen.
Käufer von Welpen sollten achtsamer sein
„Wenn Welpenkäufer einige einfache Ratschläge befolgen würden, wie zum Beispiel Welpen nicht ohne sich von der Herkunft der Elterntiere überzeugt zu haben zu kaufen, wäre der illegale Welpenhandel nicht so ein florierendes Geschäft. Wenn Menschen auf der Suche nach vermeintlich „billigen“ Rassetieren diese nicht auf Parkplätzen oder sonstigen öffentlichen „Übergabestellen“ übernehmen würden oder sich nach Hause „liefern“ lassen, würde sowohl den Elterntieren als auch den oft zu jung verbrachten Welpen unnötiges Leid erspart“, berichtet Dr. Tatjana Shobeiry Fard.
Auch muss ein zukünftiger tierischer Hausgenosse nicht immer ein Rassehund oder eine Rassekatze oder ein kleiner Welpe sein – viele liebenswürdige Tiere warten in den Tierheimen auf ein neues Zuhause. Gerade für Familien mit Kindern, die so gerne Welpen für die Kinder kaufen, kann ein ruhigeres auch älteres Tier die bessere Wahl und das perfekte Familientier sein.
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