Hausärzte dürfen ab Oktober mehr Leistungen abrechnen

Was sich für Patienten jetzt verbessert.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Berlin. Gute Nachrichten für gesetzlich Versicherte: Ab dem 1. Oktober 2025 profitieren sie von einer spürbaren Entlastung in der hausärztlichen Versorgung. Hausärzte können künftig Basisuntersuchungen, Vorsorge-Checks, Beratungsgespräche und Hausbesuche komplett abrechnen – ohne bisherige Deckelung.



Bislang waren gängige Leistungen wie Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder das Check-Up ab einem bestimmten Gesamtvolumen gedeckelt. Überschritt eine Praxis die Budgetgrenze, wurden die Sätze gekürzt und Ärzte hatten weniger Spielraum, pünktliche Termine anzubieten oder längere Gespräche zu führen. Ab Oktober entfällt dieser Deckel: Alle Basisleistungen werden vollständig vergütet, egal wie oft sie im Quartal erbracht werden.

Was genau ändert sich?


Betroffen sind alle Basiselemente der hausärztlichen Versorgung (etwa Gesundheits-Checks, Impfberatungen, einfache Laboruntersuchungen) sowie Hausbesuche. Diese Leistungen bekommen ihr eigenes Budget („Hausarzt-MGV“) und konkurrieren nicht mehr mit anderen Abrechnungsziffern. So fließt die volle Vergütung direkt in die Behandlung und nicht in Verwaltungskosten.

Notfall- und Bereitschaftsdienste werden weiterhin über gesonderte Pauschalen vergütet. Die Praxen verhandeln aktuell mit den Krankenkassen noch darüber, wie diese Dienste künftig finanziert werden.