Heimlich Nacktbilder knipsen: Das will die Landesregierung strafbar machen

Aktuelle Fälle alarmieren die niedersächsische Landesregierung. Diese will die Strafbarkeitslücke schließen und bringt einen Antrag in den Bundesrat ein.

Heimlich Nacktfotos machen: Das soll strafbar werden, findet die Landesregierung Niedersachsens (Symbolfoto).
Heimlich Nacktfotos machen: Das soll strafbar werden, findet die Landesregierung Niedersachsens (Symbolfoto). | Foto: Pixabay

Region. Heimlich von jemandem Nacktbilder anfertigen etwa in der Sauna oder im Freibad, das ist bislang, man mag es kaum glauben, in Deutschland nicht strafbar. Doch das will die niedersächsische Landesregierung, allen voran Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, jetzt ändern.



Die Landesregierung hat jetzt in einer Presseinformation bekannt gegeben, dass sie einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen wird. Dieser sieht vor, bestehende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen. Mit der Initiative setze Niedersachsen ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre der Betroffenen.

Bislang nicht strafbar


Nach geltendem Recht seien heimlich angefertigte Bildaufnahmen einer nackten Person in der Öffentlichkeit nicht strafbar, erklärt die Landesregierung. Gleiches gelte für das Anfertigen von Bildern von bekleideten intimen Körperbereichen. Denn nach der bisherigen Rechtslage seien solche Aufnahmen nur dann strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum angefertigt werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Heimliches Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen, etwa einer Sauna oder einer Sammelumkleide, würden davon bislang nicht umfasst. Das will die Landesregierung ändern: „Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen – meist Frauen und junge Mädchen – ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer auch nachhaltig beeinträchtigen. Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen, um die Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen“, so die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.

Aktuelle Fälle bleiben für Täter ohne Konsequenzen


Hintergrund der Initiative seien mehrere Fälle in jüngster Vergangenheit, die am Ende für den Täter ohne Konsequenzen blieben. In einem Fall besuchten zwei junge Frauen eine Sauna, als sie bemerkten, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Die Opfer stellten den Mann zur Rede und informierten die Polizei, die das Handy des Mannes samt den Aufnahmen sicherstellte. Das in der Folge eingeleitete Strafverfahren wurde mangels Strafbarkeit des Verhaltens eingestellt; das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Mann zurückgegeben.

„Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass wir hier schnellstmöglich gesetzgeberisch tätig werden müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und – wie der Fall der zwei jungen Frauen zeigt – am Ende noch die Aufnahmen zurück in die Hände des Täters gelangen. Besser gestern als heute gehört ein solches, sittlich auf unterster Stufe stehendes, Verhalten unter Strafe gestellt“, fasst Dr. Wahlmann den niedersächsischen Vorstoß zusammen.

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