Heizungsgesetz könnte gestaffelt nach Baujahr gelten

Besitzer älterer Immobilien könnten bei der Umsetzung des umstrittenen Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) mehr Zeit bekommen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Besitzer älterer Immobilien könnten bei der Umsetzung des umstrittenen Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) mehr Zeit bekommen. Entsprechende Überlegungen diskutierte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstagabend laut Bericht der "Welt am Sonntag" mit führenden Vertretern des Handwerks, der Heizungsindustrie und der Energieberater-Branche.


Demnach könnten Häuser mit Baujahr vor 1995 erst ab dem Jahr 2025 von den Regeln des neuen Heizungsgesetzes betroffen sein. Häuser mit jüngerem Baujahr könnten demgegenüber als "Wärmepumpen-ready" klassifiziert werden, so dass die Vorschriften zur Heiztechnik hier früher in Kraft treten. Hintergrund der Überlegung ist, dass seit 1995 eine Novelle der Wärmeschutzverordnung gilt: Häuser die danach gebaut wurden, sind vergleichsweise gut gedämmt und eignen sich deshalb oft bereits für den Einbau einer Wärmepumpe, ohne dass größere Sanierungsmaßnahmen notwendig wären. In solchen Gebäuden könnten die geplanten Regeln zum Einbau der Wärmepumpe schon etwa Mitte 2024 in Kraft treten, hieß es in der Runde.

Dabei handele es sich jedoch nur um erste Überlegungen, nicht um ein festes Konzept. Es sei jedoch überdies von Vorteil, wenn das GEG im Sommer und nicht, wie bislang geplant, mitten in der Heizperiode am 1. Januar in Kraft treten würde: Im Winter treten die meisten Heizungsschäden auf, so dass es für Eigentümer und Wärmebranche eine besondere Herausforderung wäre, die neuen Regeln gleich in einer Vielzahl von Einbaufällen in der Kältesaison anwenden zu müssen. Käme es zu einem gestaffelten Inkrafttreten des Gesetzes, würde der mit rund 70 Prozent größte Teil des Gebäudebestandes erst 2025 von den neuen Regeln erfasst werden. Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungen auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

Diese Vorgabe erreichen praktisch nur Wärmepumpen oder Hybrid-Heizsysteme. Andere Regeln und Fristen des von Habeck vorgelegten Gesetzesentwurfes werden derzeit im Deutschen Bundestag debattiert.


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