Helmstedt. Ende Mai hat der Landkreis Helmstedt eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Entnahme eines bestimmten Wolfes erlaubt wurde. regionalHeute.de berichtete. Grund hierfür waren Risse von Nutztieren, vor allem in Helmstedt, Wolfenbüttel und Wolfsburg. Doch nun könnte es eine Wende in dem Fall geben: Zwei Tierschutzvereine haben einen Eilantrag gegen den Abschuss des Wolfes eingereicht
Einer von ihnen ist der “Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“, der bereits häufiger gegen ähnliche behördliche Maßnahmen vorgegangen ist. Auf Anfrage von regionalHeute.de bezieht der Verein Stellung. Die Allgemeinverfügung des Landkreises sei in einigen Punkten rechtswidrig, unter anderem weil sich das Rissgeschehen überwiegend auf Weiden abspiele, die nur in zwei Fällen einen Mindestschutz aufweisen würden. Der fachlich empfohlene wolfsabweisende Herden-Grundschutz (Zäune ab 120 Zentimeter Höhe) sei zudem nirgendwo vorhanden gewesen. Man ist zudem der Auffassung, dass damit zu rechnen sei, dass fälschlicherweise die Fähe, also der weibliche Wolf, getötet wird. Diese habe Junge, und selbst bei einer Tötung des Rüden sei davon auszugehen, dass sie sich und die Welpen nicht alleine versorgen könne. Es bestehe ohnehin ein ungünstiger Erhaltungszustand der Population. Zudem zweifelt der Verein an, ob der für die Risse verantwortliche Wolf überhaupt zweifelsfrei identifiziert werden kann. Herdenschutzmaßnahmen hält der Verein entgegen eines Gutachtens für machbar und zumutbar, zumal zumindest für die Anschaffung von Herdenschutzhunden bislang Fördermittel beantragt werden konnten. Aus diesen und noch einigen weiteren Gründen habe man nun den Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.
So äußert sich der Landkreis Helmstedt
Der Landkreis Helmstedt sagt auf Anfrage von regionalHeute.de, es sei der Kreisverwaltung natürlich bewusst gewesen, dass es zu juristischen Auseinandersetzungen um die Allgemeinverfügung kommen könnte. Dies sei ein völlig normales rechtsstaatliches Verfahren. Man sehe dem Ergebnis mit der gebotenen Gelassenheit entgegen. Inhaltlich möchte man sich wegen des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern. Da ohnehin bereits in der Verfügung vorgesehen sei, dass es vor Anfang Juli nicht zu einer Entnahme kommt, bleibe auch genug Zeit für die juristische Prüfung.
So geht es weiter
Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig auf Anfrage mitteilt, sei derzeit noch nicht absehbar, wann eine Entscheidung in dem Verfahren fällt. Man habe – wie im Prozessrecht vorgesehen – die Akten des Landkreises angefordert sowie eine Stellungnahme zu den Eilanträgen. Die Unterlagen würden bislang allerdings noch nicht vorliegen. Die Eilanträge hätten zwar rechtlich keine aufschiebende Wirkung, der Landkreis habe aber gegenüber dem Gericht zugesichert, dass zumindest im Juni noch kein Abschuss freigegeben werde.