Helmstedt. Die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH (WRH) hat jetzt einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über rund 1,3 Millionen Euro erhalten. Es handelt sich dabei um die ersten eingesetzten Bundesfinanzhilfen für den Landkreis Helmstedt. Sie sind für das Projekt „Taskforce Klimaschutz durch Strukturwandel" bestimmt. darüber informietre am heutigen Donnerstag das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Der Landkreis Helmstedt wird bis 2038 Strukturhilfen vom Bund erhalten. Bis zu 90 Millionen Euro stehen für Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und für die Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Kohleausstiegs zur Verfügung. Im Rahmen des Projektes soll eine klimaschonende nachhaltige Wirtschaftsstruktur im Landkreis Helmstedt entwickelt werden. Die Arbeit soll in den drei Handlungsfeldern Gewerbeflächenmanagement, Technologie- und Innovationsförderung und HE.BIC Business & Innovation Center Helmstedt Synergien schaffen und eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation im Landkreis Helmstedt vorantreiben. Ressourceneffizienz, Innovationsmanagement sowie Vernetzung und Initiierung von Kooperationen bilden die primären Schwerpunkte innerhalb der drei Handlungsfelder. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2026.
Lob von Wirtschaftsminister
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit dem Aufbau der Taskforce wird die Wirtschaftsregion Helmstedt die zukunftsgerichteten Entwicklungsprozesse auf eine breite thematische Basis stellen und so neue Möglichkeiten für kreative Projektideen bieten. Mit der konkreten Umsetzung dieser Ideen wird es dem Landkreis Helmstedt gelingen, sich in den Bereichen Leben, Arbeiten und Wohnen attraktiv, authentisch und nachhaltig aufzustellen."
Die Fördermittel werden aus der Förderrichtlinie des Bundes zur „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)" bereitgestellt. Über die direkt vom Bund vorgenommenen Bewilligungen können nichtinvestive Vorhaben des Strukturwandels gefördert werden: in diesem Fall sind es Ausgaben des regionalen Managements für den Umgestaltungsprozess. Der Bund übernimmt damit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben für dieses Vorhaben.
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