Helmstedt. Im kommenden Jahr können die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2017 für den Bereich der Haushalte (Grundgebühr) um 2,4 Prozent und die Gewichtsgebühr für den Restabfall um 4,5 Prozent gesenkt werden, gibt der Landkreis Helmstedt bekannt.
Die Gewichtsgebühr für den Bereich Bioabfall konnte beibehalten werden. Die gemeinsamen, stetigen Anstrengungen von Kreispolitik und Kreisverwaltung, die Abfallgebührenlast der Bürgerinnen und Bürger nicht steigen zu lassen, hätten dieses Jahr wieder Früchte getragen, so der Landkreis Helmstedt. Dabei trage auch die Einstellung des Überschusses aus dem Jahr 2014 mit 203.400 Euro zu diesem Ergebnis bei. Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stelle sich dies wie folgt dar:
Tabelle der Abfallgebühren für das Jahr 2017. Tabelle: Landkreis Helmstedt
Die Behältertauschgebühr (siehe Tabelle) sowie die Gebühr für die Sperrmüll „Express-Abfuhr“ sei aufgrund des neuen Entsorgungsvertrages anzupassen. Ab 2017 werden für die „Express-Abfuhr“ 65,00 Euro pro fünf Kubikmeter an Gebühren erhoben, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibe gebührenfrei. Die Sperrmüllabfuhr könne pro Haushalt maximal zwei Mal genutzt werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenem Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet sowie gegebenenfalls 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette. Der Gebührensatz für die Direktanlieferung von einer Tonne Restabfall bei der Thermischen Restabfall-Vorbehandlungsanlage (TRV) sei mit 220,00 Euro ebenso wie die Anlieferung von einer Tonne Bioabfall bei der Terrakomp GmbH mit 101,00 Euro stabil geblieben.

