Helmstedt. Dem 40-jährigen Angeklagten, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, in vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.
Ende des Jahres 2015 habe er sich mit drei gesondert verfolgten Personen zwecks Beschaffung und Weiterverkauf von Marihuana und Kokain in Kilogrammmengen zusammengeschlossen. Der Angeklagte habe die Drogengeschäfte organisiert, indem er den Kontakt zu den Lieferanten und Abnehmern aufgenommen habe. Am 31. März habe der Angeklagte 889,33 Gramm Marihuana, welches in der Wohnung eines gesondert Verfolgten aufbewahrt worden sei, zu einem Preis von 4.500 Euro an einen Dritten verkauft. Am 11. Juli seien auf Anweisung des Angeklagten die gesondert verfolgten Personen mit zwei Autos nach Amsterdam gefahren. Dort seien 1.120 Gramm Kokain erworben und anschließend die Ware in dem Dachhimmel eines Fahrzugs versteckt worden. Bei der Rückfahrt nach Deutschland seien die Drogen bei einer Polizeikontrolle auf der Bundesautobahn A 2 Richtung Berlin sichergestellt worden. Auf Anweisung des Angeklagten hätten zwei gesondert verfolgte Mittäter im Juli zwei Sporttaschen mit Marihuana (22,7 Kilogramm brutto beziehungsweise 7,92 Kilogramm brutto) in eine Wohnung in Helmstedt verbracht. Ferner sei für den Angeklagten in dem Schlafzimmer der Wohnung eine Schreckschusspistole und 31 Gramm Kokain sowie ein 27 Gramm Streckmittel verwahrt worden. Der Angeklagte habe das Marihuana und Kokain gewinnbringend weiterverkaufen wollen. Am 12. Juli seien die Drogen in der Wohnung durch die Polizei sichergestellt worden. Ferner habe der Angeklagte am 10. Juli zirka 1,75 Kilogramm Marihuana einem gesondert Verfolgten übergeben und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft.
mehr News aus Helmstedt