Helmstedt. Die Straßenverkehrsabteilung wird unter Einschränkungen bereits eine Woche früher als die übrige Kreisverwaltung für den Kundenverkehr öffnen – allerdings nur unter vorheriger Terminvergabe und Tragen einer Alltagsmaske. Auch sind die Kennzeichen vor dem Besuch zu reservieren und bei der Vorsprache mitzubringen. Damit kommt der Landkreis den vielfachen Wünschen der Bevölkerung nach, wie er in einer Pressemitteilung berichtet.
Am 17. April wurde berichtet, dass die Kreisverwaltung im Zuge der bundesweiten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen unter gewissen Einschränkungen ab dem 04. Mai wieder für den Publikumsverkehr öffnen wird. Derzeit werden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Während der Schließung der Kreisverwaltung in den letzten fünf Wochen war die Zulassung von Kraftfahrzeugen die am häufigsten nachgefragte Dienstleistung der Kreisverwaltung. Diesem Bedarf kommt der Landkreis nun nach, indem er die Straßenverkehrsabteilung bereits eine Woche früher, nämlich am kommenden Montag, eingeschränkt öffnet. Der Einlass für alle Leistungsbereiche der Abteilung ist nur mit Terminvergabe möglich. Kunden ohne Termin müssen leider abgewiesen werden.
Kunden müssen Alltagsmasken mitbringen
„Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Kundenstrom zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken gesteuert werden kann“, bittet Geschäftsbereichsleiter Burghard Täger um Verständnis. Zudem müsse der Kunde eine eigene Alltagsmaske mitbringen und tragen. Er gehe davon aus, dass sich infolge der fünfwöchigen Schließung ein Zulassungsstau ergeben habe. Dieser wird nur nach und nach abgebaut werden können.
Für die Terminvergabe wenden Sie sich bitte per E-Mail an die strassenverkehr@landkreis-helmstedt.de oder telefonisch an die 05351/121-1000 oder 05351/121-1386.
Wie bereits während der Schließung sind die Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch Händler nach Terminvereinbarung und per Online-Zulassung möglich. Die Online-Zulassung ist aber an gewisse Bedingungen geknüpft. So müsse der Bürger über einen Personalausweis mit der entsprechenden Freischaltung verfügen. Außerdem müsse die Zulassungsbescheinigung II – der frühere Kfz-Brief – eine Kodierung vorsehen. Dies sei grundsätzlich erst bei Dokumenten ab Anfang 2018 der Fall.
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