Helmstedt. Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Abgabenbescheide über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2019 und die Jahresvorausveranlagung 2020 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet.
Wie aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bekannt sein dürfte, wird auch bei der Jahresendabrechnung 2019 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2019 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben, eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2019.
Zahlung per Überweisung
Nachzahlungen werden vom Landkreis Helmstedt grundsätzlich nicht als Barzahlung angenommen. Aufgrund des Verlustrisikos soll auch auf eine Bargeldversendung an den Landkreis Helmstedt per Post oder Postkasteneinwurf verzichtet werden. Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Sollte nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilgenommen werden, ist hierzu die Angabe einer Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich. Die Überweisung erfolgt zeitnah mit dem Versand der Bescheide.
Kein Widerspruchsverfahren mehr
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet insbesondere zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde und nunmehr sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (zum Beispiel falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, bittet der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin zu wenden.
Kontakt:
Hierzu können auch Anfragen beziehungsweise Mitteilungen unter der Fax-Nummer 05351/121-2607 oder per E-Mail hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de an den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.
Kontenänderungen
Kontenänderungen werden bitte bis spätestens 31. Januar mitgeteilt, da später eingehende Änderungsmitteilungen ansonsten nicht mehr für die Abbuchungen einer Nachzahlung beziehungsweise der ersten Quartalsfälligkeit zum 15. Februar berücksichtigt werden können. Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (zum Beispiel Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen) stehen die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Finanzen unter den Telefonnummern 05351/121-1130 und 05351/121-1230 zur Verfügung. Fragen zur Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter 05351/121-1232 beantwortet.
"Biotonne Plus"
Bei Fragen zur Veranlagung (zum Beispiel Behälterbestand, Leerungsdaten) wendet man sich sich bitte an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin. Ausschließlich für Fragen zur „Biotonne Plus“ steht die Telefonnummer 05351/121-2513 (Montag bis Donnerstag) vormittags zur Verfügung. Bearbeitungsschluss für eingehende Änderungsanzeigen in Bezug auf Adressen, Eigentümerwechsel, Konten et cetera war für den Druck des Jahresbescheidlaufes der 31. Dezember 2019. Danach eingegangene Änderungsanzeigen konnten für den Ausdruck auf den Jahresbescheiden nicht mehr erfasst werden. Diese Änderungen werden beim ersten unterjährigen Bescheidlauf am 5. Februar berücksichtigt.