Abfallgebühren im Landkreis Helmstedt steigen ab 2026

Der Landkreis Helmstedt erhöht zum Jahreswechsel die Gebühren für die Müllentsorgung.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Helmstedt. Zum 1. Januar 2026 werden die Preise für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt angepasst. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor.



Der Landkreis begründet diesen Schritt mit allgemein anhaltenden Preissteigerungen in allen Bereichen sowie mit sinkenden Erlösen, insbesondere aus dem Altpapierbereich. Die Anpassung betrifft hauptsächlich die Grund- und die Gewichtsgebühren für Rest- und Bioabfall der Haushalte.

Die wichtigsten Änderungen ab Januar


Die Grundgebühr für den Standard-Restabfallbehälter (120/240 Liter) erhöht sich von 111 Euro auf 123 Euro pro Jahr. Für den großen 1.100 Liter Behälter steigt die Grundgebühr entsprechend von 222 Euro auf 246 Euro.

Bei den gewichtsabhängigen Gebühren steigt der Preis pro Kilogramm Bioabfall leicht von 0,23 Euro auf 0,24 Euro. Die Gewichtsgebühr für Restabfall bleibt hingegen stabil bei 0,27 Euro pro Kilogramm.

Alle anderen Gebührenbereiche bleiben unverändert. Die Gebühr pro Leerung der Restabfalltonne bleibt bei 10 Euro. Die Kosten für eine Blitzsperrmüllabfuhr (pro 5 m³) liegen weiterhin bei 65 Euro. Die „normale" Sperrmüllabfuhr wird wie gewohnt gebührenfrei durchgeführt. Sie kann maximal zweimal pro Kalenderjahr und Haushalt genutzt werden. Auch die Zusatzoption „Biotonne Plus" bleibt preisstabil bei 20 Euro jährlich. Für Kleinanlieferungen aus Haushalten (bis 600 Liter und 400 Kilogramm) auf den Wertstoffhöfen werden weiterhin 20 Euro berechnet.

Die detaillierten Einzelpreise für Anlieferungen im Kompostwerk können der aktuellen Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt entnommen werden.