Helmstedt. Wie bereits mehrfach vom Landkreis Helmstedt mitgeteilt, kam es in diesem Jahr zu Problemen beim Versand zahlreicher Jahresendabrechnungen 2024 und der Vorausveranlagung 2025 der diesjährigen Abfallgebührenbescheide. Nun meldet sich der Landkreis erneut zu Wort.
Da inzwischen eingegrenzt werden konnte, welche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer keine Bescheide erhalten haben, wurden die betreffenden Dokumente erneut erstellt und nach Ostern versendet. Wer bislang aufgrund der bisher fehlenden Bescheide keine Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren vorgenommen hat, wird gebeten den Zahlungsvorgang nunmehr umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchzuführen.
Mahnung ab Montag
Die Untere Abfallbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 5. Mai 2025 eine Mahnung der dann noch ausstehenden Gebühren erfolgt.
Anpassung bei Dauerauftrag
Wer möglicherweise einen Dauerauftrag eingerichtet hat und die Gebühren in Höhe der Vorjahresbeträge weitergezahlt hat, wird gebeten, die neue Abrechnung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls die noch offene Restsumme zu überweisen und die zukünftigen Beträge anzupassen.