Helmstedt. Frühes Aufstehen, Hitze am Backofen, Stress an der Ladentheke: Wer eine Ausbildung in der Bäckerei macht, darf nicht aus Zucker sein. Doch ein Großteil der Bäcker-Azubis im Landkreis Helmstedt kann sich jetzt über einen kräftigen Lohn-Nachschlag freuen. Dies teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region: Süd-Ost-Niedersachsen-Harz (NGG) mit.
Rückwirkend ab September 2018 sind die Ausbildungsvergütungen in der Branche gestiegen. Damit können Azubis bis zu 650 Euro nachträglich bekommen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. Doch angehende Bäcker und Fachverkäufer müssen sich beeilen: Ein Großteil der Ansprüche kann bereits Ende Juli verfallen.
Bäckerausbildungsvergütung allgemeinverbindlich und tarifgebunden
Hintergrund: Das Bundesarbeitsministerium hat die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemeinverbindlich erklärt. „Damit hat jeder Azubi einen festen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung – auch wenn sein Betrieb nicht tarifgebunden ist. Die Differenz muss der Chef dann für die letzten zehn Monate rückwirkend zahlen. Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildungsjahr kann das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen“, erklärt Katja Derer von der NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz.
Vergütungen steigen in jedem Ausbildungsjahr
Seit September liegen die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk bei 565 Euro pro Monat im ersten, 670 Euro im zweiten und 800 Euro im dritten Jahr. Zum 1. September 2019 steigen die Azubi-Vergütungen erneut – auf dann 615, 700 und 820 Euro. Die Gewerkschafterin rät jetzt allen Auszubildenden in der Region, den letzten Lohnzettel zu prüfen. Eine Nachzahlung wird fällig, wenn in den letzten zehn Monaten weniger gezahlt wurde. „Wer leer ausgegangen ist, sollte sich unbedingt an die Gewerkschaft wenden. Für Mitglieder kann die NGG das fehlende Geld einfordern – notfalls vor Gericht“, so Derer.
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