Grasleben. Nachdem bereits vor drei Wochen am Osterfeuerplatz Groß Sisbeck Asbestzementplatten gefunden worden sind, hat die Polizei Grasleben am 24. April im Lappwald erneut eine illegale Entsorgung von Asbestzementplatten entdeckt. Der Landkreis bittet um Hinweise zu den Tätern.
Wie der Landkreis nun mitteilt, sei die illegale Entsorgung am 24. April von der Polizei im Rahmen anderer Ermittlungen im Lappwald entdeckt worden. Die Ablagerung von rund 150 Quadratmetern Wellasbestzementplatten mit einem geschätzten Gewicht von zirka drei Tonnen seiauf etwa halber Strecke zwischen der Kreuzung B244 und K50 (Verbindung Grasleben – Rottorf) und östlich der Einfahrt nach Heidwinkel im Lappwald erfolgt.
Aufgrund der Verteilung der Platten und deren unterschiedlicher Farbgebung seivon bis zu drei Anlieferungen beziehungsweise dreiursprünglich mit den Platten abgedeckten Gebäuden auszugehen. Der Großteil der Platten ist dunkelrot gefärbt, der Rest ist zementgrau. Die Tat erfolgte kurz vor oder am 24. April, da die Ablagerung wenige Tage zuvor durch den Revierförster noch nicht feststellbar war.
Landkreis bittet um Hinweise
Die Beseitigung des Asbestzementes werde nach Schätzungen des Landkreisesmehr als 2.000Euro ‐ zunächst zu Lasten der Allgemeinheit ‐ kosten.
Da der oder die Täter eine schwerwiegende Umweltstraftat begangen haben, bittet der Landkreis Helmstedt erneut um Hinweise zur Täterermittlung.
- Wer kann Angaben zu den möglichen Tätern machen?
- Wer hat ein größeres Transportfahrzeug (größerer Kastenwagen, eventuellauch überladener PKW mit Anhänger) gesehen?
- Wo wurden in den vergangenen Wochen Dächer abgedeckt, die mit Wellasbestplatten gedeckt waren
Hinweise nehmen die örtlichen Polizeidienststellen und der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Telefonnummer 05351/121-2518 oder per E‐Mail unter wildermuell@landkreis‐helmstedt.de entgegen.
Auftraggeber sind für Entsorgung verantwortlich
Im Zuge der Ermittlungen zur Asbestzementablagerung in Groß Sisbeck wurde im Nordkreis eine große Menge an Asbestzementabfällen auf einem Privatgrundstück aufgefunden. Auf Befragen der Grundstückseigentümer erklärten diese, dass Sie per Haustürgeschäft angesprochen worden seien und ihnen ad hoc die Asbestzementabdeckung eines Gebäudes von einem größeren Arbeitstrupp entfernt wurde und eine Neueindeckung erfolgte. Das Geschäft wurde bar ohne Quittung abgewickelt. Auskunft zu dem Unternehmen beziehungsweise den Vertragspartnern konnte nicht gegeben werden. Die unerfüllte Nachforderung von weiterem Bargeld führte dazu, dass der Arbeitstrupp die Asbestabfälle nach der „Mittagspause“ vor Ort zurück ließ.
Die Grundstückseigentümer als Auftraggeber sehen sich nun mit einem empfindlichen Strafverfahren konfrontiert und müssen selbstverständlich die Entsorgungskosten tragen. Zusätzlich soll auch die Dacheindeckung nicht fachmännisch einwandfrei vorgenommen worden sein, so dass teure Nacharbeiten erforderlich werden.
Verstoßführt regelmäßig zu einem Strafverfahren
In diesem Zusammenhang weist der Landkreisvorsorglich darauf hin, dass Arbeiten an und die Entsorgung von asbesthaltigem Material besonderen Arbeits‐ und Umweltschutzmaßnahmen nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe unterliegen. Die Nichtbeachtung führt regelmäßig zu einem Strafverfahren und in nahezu allen angezeigten Fällen zu einer empfindlichen Geldstrafe.
Daher bittet der Landkreis Helmstedt, ausschließlich Fachfirmen, die einen entsprechenden Sach‐ und Fachkundenachweis zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien besitzen, zu beauftragen und diese nachweisbar zur Entsorgung der Asbestzementabfälle zu verpflichten.
Auskünfte zum Umgang und zur Entsorgung hierzu erteilen die Abfallberatung unter 05351/121‐2517 und die Abfalltechnik unter 05351/121‐2425. Speziell zu Abrissarbeiten berät Sie auch die Bauaufsicht unter 05351/121-2202.
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