Helmstedt. Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Helmstedt auf die in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelten Ruhezeiten hin. Dies teilt die Stadt Helmstedt mit.
Während der Mittagsruhe in der Zeit von 13 bis 15 Uhr sowie während der Abend- und Nachtruhe zwischen 20 und 7 Uhr sind private geräuschvolle Arbeiten im Freien wie insbesondere Rasenmähen und der Betrieb motorbetriebener Handwerksgeräte nicht erlaubt. Die Stadt Helmstedt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um entsprechende Rücksichtnahme und Einhaltung der Ruhezeiten.
Auch der Rasenmäher muss Mittagspause machen
Symbolbild: Anke Donner | Foto: Anke Donner