Außerschulische Nutzung der Turnhallen in den Ferien nicht möglich

Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während der Ferien nutzen.

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Symbolfoto | Foto: Frank Vollmer

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, weist darauf hin, dass wie auch in den Vorjahren die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt stehenden Turnhallen während der Sommerferien grundsätzlich nicht möglich ist.



Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während der Ferien nutzen. Anträge sind als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn schriftlich zu stellen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 06.06.2023. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Baumaßnahmen in den Ferien


Der Landkreis Helmstedt gibt weiterhin bekannt, dass neben den Grundreinigungen, auch zusätzliche Baumaßnahmen in den Ferien stattfinden können. Eine Nutzung des Lehrschwimmbeckens der Goethehalle (auch über die Ferien hinaus) ist vollständig ausgeschlossen. Inwiefern die Gerhard- Müller- Turnhalle in den Sommerferien genutzt werden kann, ist aktuell leider noch nicht absehbar. Weitere Einschränkungen können darüber hinaus, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgeschlossen werden.

Jetzt Anträge einreichen


Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bis zum 6. Juni auch die Anträge für die Jahresgenehmigungen für das Schuljahr 2023/2024 eingereicht werden müssen. Diese haben ebenfalls als Gesamtmeldung des Vereins zu erfolgen. Noch offene Termine für den Spiel- und Turnierbetrieb können nachgereicht werden. In diesem Zusammenhang möchte der Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport auch darüber informieren, dass (Groß- )Veranstaltungen, die über den Trainings- und Punktspielbetrieb hinausgehen, frühzeitig separat zu beantragen sind.


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