Lehre. Im Rahmen der Corona-Krise hat das Land als eine der ersten Maßnahmen ab 16. März zunächst bis zum 18. April den Betrieb von Kindertagesstätten untersagt. Zu den Kosten gab es keine Vorgabe. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lehre jetzt entschieden, dass auf die Erhebung von Gebühren für den Monat April verzichtet wird. Überweisungen zum 5. April sind somit nicht zu leisten, erteilte Einzugsermächtigungen werden im April nicht ausgeführt. Dies berichtet die Gemeinde Lehre.
Ursprünglich sieht die Kita-Gebührensatzung der Gemeinde vor, dass infolge höherer Gewalt kein Anspruch auf Gebührenerstattung besteht, wenn die Schließung weniger als einen Monat dauert. Und auch danach sieht die Satzung nur eine anteilige Erstattung für jeden Tag vor, der über diesen Monat hinausgeht. „Umso mehr freut mich in diesen für alle schwierigen Zeiten das klare Signal seitens der Kommunalpolitik an Eltern und Erziehungsberechtigte“, betont Andreas Busch, Bürgermeister der Gemeinde Lehre.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Rahmenbetreuung der offenen Ganztagsgrundschulen in der Gemeinde Lehre. Alle Betroffenen werden aktuell vom Fachbereich über dieses Vorgehen informiert.
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