Schöningen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage im Landkreis Helmstedt kann das Badezentrum Negenborn unter Beachtung bestimmter Auflagen ab Donnerstag, 3. Juni 2021, wieder öffnen.
„In dieser besonderen Zeit bedarf es leider auch besonderer Maßnahmen, um einen öffentlichen Badebetrieb mit Hygienekonzept überhaupt zu ermöglichen“, so Schöningens Bürgermeister Malte Schneider.
Daher gelten die folgenden Regeln:
• Der öffentliche Badebetrieb erfolgt zu bestimmten Zeitslots. Die Erteilung von Schwimmunterricht hat hierbei erste Priorität. Die Nutzung des Bades durch Schulen und Vereine kann nach vorheriger Abstimmung erfolgen.
• Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Helmstedt muss unter 35 sein.
• Bei Eintritt muss eine Registrierung über die Luca-App erfolgen. Sollte kein
Smartphone vorhanden sein, können die personenbezogenen Daten für eine mögliche Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt auch ausnahmsweise manuell in einem Formular festgehalten werden.
• Die maximale Anzahl an zeitgleich anwesenden Badegästen ist begrenzt (wochentags 50 Personen und Wochenende 70 Personen). Sollte die Anzahl überschritten sein, ist kein Einlass mehr möglich. Den Anweisungen des Badpersonals ist Folge zu leisten.
• Vom Eintritt in das Bad bis zur Umkleidekabine ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Nach den jeweiligen Nutzungszeiten erfolgt eine Reinigung und Desinfektion.
• Die Sammelumkleidekabinen bleiben geschlossen.
• Die Duschräume dürfen nur von max. drei Personen gleichzeitig genutzt werden.
• Die Ausschilderung zur Einhaltung der Mindestabstände ist zu beachten
Es gelten folgende Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 10 bis 13Uhr, 14 bis 18 Uhr, am Samstag und Sonntag 12 bis 14 Uhr und 15 bis 18 Uhr. Rutsche und Sauna bleiben vorerst geschlossen.
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