Velpke. Um den bereits 2014 geplanten Bau des neuen Wohngebiets an der Parkstraße im Ortsteil Rümmer schneller fertigstellen zu können, schlägt die Samtgemeindeverwaltung nun ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren vor.
Die Gemeindeverwaltung begründet dies mit einer Änderung imBaugesetzbuch (BauGB). Dort ist nun ein entsprechender Vermerk zu finden, der für Bebauungspläne von weniger als 10.000 Quadratmeter Grundfläche ein entsprechendes vereinfachtes Verfahren zulässt.
Außer, dass das Verfahren abgekürzt werden könne und der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) entwickelt werden müsse, würde der wesentliche Vorteil darin liegen, dass keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen seien. Der Flächennutzungsplan stellt dieses Gebiet bereits als „Wohnbaufläche“ dar, so dass ohnehin keine F-Planänderung erforderlich sei.
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