Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz nur mit Termin


Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz können ab dem 1. Oktober nur noch nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Symbolfoto: Eva Sorembik
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz können ab dem 1. Oktober nur noch nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Symbolfoto: Eva Sorembik | Foto: regionalHeute.de

Helmstedt. Der Geschäftsbereich Gesundheit des Landkreises Helmstedt teilt mit, dass die Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (sog. „Gesundheitszeugnis“) ab dem 1. Oktober nur noch nach vorheriger Terminabsprache stattfinden.

Termine können unter der Telefonnummer 05351/121-1425 vereinbart werden.


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