Helmstedt. Ehrenamtliche Betreuerinnen, Betreuer und Angehörige können in sehr unterschiedlicher Funktion mit dem Thema „Bestattung“ in Kontakt kommen. Der Betreuungsverein Oschersleben und der Geschäftsbereich Soziales laden deshalb zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung am 9. September, 15 Uhr in den Luthersaal, Batteriewall 11 in Helmstedt ein. Darauf weist der Landkreis Helmstedt in einer Pressemeldung hin.
Wenn ein zu betreuender Mensch Wünsche zur eigenen Bestattung äußert, kommen viele Fragen auf: Wer ist bestattungspflichtig? Wer trägt die Kosten und welche sind angemessen? Wo können Anträge gestellt werden und welches Vermögen ist einzusetzen? Was passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde und das Geld nicht für die Bestattung reicht? Und was ist, wenn das Ordnungsamt tätig wurde und nun die Kostenerstattung verlangt?
Verschiedene Sichtweisen
Zu all diesen Fragen gibt es Antworten im Rahmen der Veranstaltung. Lukas Marsch erläutert aus Sicht des Bestatters, welche Bestattungsmöglichkeiten es gibt, was sie kosten und wie eine Bestattungsvorsorge aussehen kann. Rechtsanwältin Elisabeth Gamroth gibt einen Überblick zum Bestattungsrecht: Wer ist bestattungspflichtig, wer muss zahlen und wie können Anträge auf Kostenerstattung gestellt werden. Auch das „Schonvermögen“ wird thematisiert. Der Geschäftsbereich Soziales des Landkreises Helmstedt wird außerdem im Luthersaal mit einem eigenen Stand für Fragen zur Bestattungspflicht und Kostenübernahme zur Verfügung stehen.
Anmeldung erbeten
Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten, telefonisch unter 05351 121 1457 oder per E-Mail an s.passler@bvoc.de.