Söllingen. Die Polizei zog in der Nacht zu Samstag einen 33-Jährigen Autofahrer aus dem Verkehr, der betrunken, berauscht und ohne Führerschein unterwegs war. Wie die Polizei mitteilt war der Mann durch eine unsichere Fahrweise aufgefallen.
Am Samstagmorgen gegen 2:45 Uhr fiel einer uniformierten Funkstreifenbesatzung der Polizei ein VW Sharan auf, der auf der Bundesstraße 244 die Ortschaft Söllingen durchquerte, um weiter über die B 244 nach Schöningen zu gelangen. Dabei fuhr das Fahrzeug erheblich langsamer als erlaubt, schwenkte an den rechten Fahrbahnrand, beschleunigte wieder um anschließend in einer 70 km/h Zone mit 45 Km/h weiterzufahren. Die Beamten stoppten das Fahrzeug in Hoiersdorf. Hierbei fuhr der Fahrzeugführer soweit an den Bordstein ran, dass er mit den Felgen etwa zwei Meter daran entlang schliff, bevor er zum Stehen kam.
Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 33 Jahre alten Mann aus Berlin. Er hatte deutlich Alkoholgeruch in seiner Atemluft. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 1,55 Promille. Zu seiner Entschuldigung gab er an, dass es sich bei dem Alkoholgeruch nur um Restalkohol handeln könnte, da er vor ein paar Tagen Geburtstag gehabt und die vergangenen Tage durchgefeiert habe.
Weiterhin erklärt er, dass er gerade dabei wäre seinen Führerschein zu machen, also nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Die Beamten trauten ihren Ohren kaum, denn der Fahrzeugführer begann sich weiter um Kopf und Kragen zu reden. Er erklärte den beiden Polizisten, dass er gelegentlich auch mal einen Joint rauchen würde. Amphetamine hätte er auch schon konsumiert. Ein Drogenschnelltest bestätigte seine Angaben.
Auch Halterin muss Konsequenzen tragen
Die Beamten nahmen den 33-Jährigen nun mit zur Dienststelle, wo dem Berliner eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auf dem Beifahrersitz saß die 32 Jahre alte Halterin des Fahrzeugs, war völlig nüchtern und im Besitz einer Fahrerlaubnis. Sie wird sich wegen der sogenannten Halterduldung vor Gericht verantworten müssen.
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