Schöningen. Am späten Mittwochabend, gegen 22.10 Uhr, alarmierten mehrere Zeugen die Polizei, da ein offensichtlich alkoholisierter Autofahrer in Esbeck in der Lange Straße mit seinem Fahrzeug einen Fahrzeuganhänger gerammt hatte. Anschließend versuchte er sich durch Flucht zu entziehen. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, konnte der Verantwortliche nicht nur gefasst werden, er kam auch direkt ins Gefängnis.
Die Beamten waren wenige Minuten später vor Ort und fanden folgende Situation vor: Ein silberner VW Golf stand zwischen einer Hauswand und einem dort abgestellten Anhänger. Der Golf war augenscheinlich gegen den Anhänger gestoßen und stand zudem mit der linken Fahrzeugseite in einer Blumenrabatte. Ein Fahrer war nicht mehr zugegen.
Alkohol und ohne Führerschein
Mehrere Zeugen meldeten sich bei den Beamten, beschrieben den Fahrer, der anschließend von den Polizeikommissaren in unmittelbarer Nähe angetroffen und zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Dabei handelte es sich um einen 28-Jahre alten Mann aus Staßfurt. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der 28-Jährige den Beamten nicht vorlegen, ferner bemerkten die Polizisten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,51 Promille.
Eine Identitätsüberprüfung über die polizeilichen Auskunftssysteme ergab, dass gegen den 28-Jährigen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg über sechs beziehungsweise sieben Monate Gesamtfreiheitsstrafe vorlagen. Nachdem dem Mann im Helmstedter Klinikum eine Blutprobe entnommen wurde, brachten ihn die Ordnungshüter umgehend in die Justizvollzugsanstalt nach Braunschweig.
Gegen den Willen des Besitzers
Das Fahrzeug, der silberne VW Golf wurde auf Antrag der Staatsanwalt und richterliche Anordnung beschlagnahmt und abgeschleppt. Ermittlungen ergaben, dass der 28-Jährige den Golf gegen den Willen des rechtmäßigen Fahrzeugbesitzers in Betrieb genommen hatte. Der Mann wird sich demnächst vor Gericht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss, Unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
mehr News aus Helmstedt