Helmstedt. Um 00:15 Uhr wurde der Löschzug Helmstedt alarmiert. Gemeldet wurde eine unklare Rauchentwicklung an der Leipziger Straße. Vor Ort stellte sich heraus, dass vermutlich Böller die Ursache waren.
Die Feuerwehr musste keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Gesetzlichvorgegeben ist, dass Feuerwerkskörper ausschließlich und ausnahmsweise am 31. Dezember sowie am 01. Januar gezündet werden dürfen - auch an diesen Tagen gelten allerdings Einschränkungen in der Nähe besonders empfindlicher Gebäude wie Fachwerkhäusern, Seniorenheimen und Kirchen. Darüber hinaus sind in vielen Altstädten Verbotszonen eingerichtet.
mehr News aus Helmstedt