Rottorf. Nach dem Brand eines Einfamilienhauses in Rottorf bei Königslutter in der Nacht zum Montag wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig das tot aufgefundene Brandopfer obduziert. Danach liegt kein Fremdverschulden am Tot des Opfers vor. Die Tote wurde als die 49 Jahre Lebensgefährtin des Bewohners identifiziert.
Gemeinsame Untersuchungen von Brandermittlern der Helmstedter Polizei mit einem Sachverständigen hatten am Dienstag ergeben, dass ein technischer Defekt und vorsätzliche Brandstiftung als Ursache ausgeschlossen werden konnten. Die Ermittlungen dauern an.
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