Helmstedt. Aufgrund der aktuellen Entscheidungen der Niedersächsischen Landesregierung zur Einstellung des Betriebes von Gemeinschaftseinrichtungen, mit dem Ziel zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus, ergeht seitens des Landkreises Helmstedt die Anweisungen, dass ab dem 16. März, zunächst befristet bis einschließlich 18. April, die außerschulische Nutzung der landkreiseigenen Schulsporthallen (inklusive Lehrschwimmbecken) und Schulräumen untersagt wird. Alle für diesen Zeitraum genehmigten Nutzungen werden widerrufen. Dies berichtet der Landkreis Helmstedt.
Coronavirus: Landkreis untersagt außerschulische Nutzung von Sporthallen
Die Schulsporthallen des Landkreises dürfen ab dem 16. März vorerst nicht mehr von außerschulischen Vereinen oder Fußballteams genutzt werden.
Sporthalle. Symbolbild. | Foto: Archiv/ Donner