Das Stadtbauamt Helmstedt wird digital

Bauantragsverfahren können künftig nur noch elektronisch eingereicht werden.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Stadt Helmstedt

Helmstedt. Eine wichtige Nachricht für alle, die bauen und planen: Das Bauamt der Stadt Helmstedt stellt das Bauantragsverfahren um und nimmt ab sofort ausschließlich in elektronischer Form Bauanträge, Anzeigen oder Mitteilungen einschließlich beizufügender Bauvorlagen entgegen. "Damit gehört die Bauakte aus Stapeln von Papier der Vergangenheit an", sagt Erster Stadtrat Henning Konrad Otto. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.



Die Umstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in der Niedersächsischen Bauordnung geregelt. Ob professionelle Entwurfsverfasser wie Architekten und Bauingenieure oder Privatpersonen, für alle gilt, Anträge grundsätzlich digital einzureichen. Dies trifft nicht nur auf den klassischen Bauantrag zu, sondern ebenso auf andere Anträge nach der Niedersächsischen Bauordnung wie beispielsweise Bauvoranfragen oder Abweichungen sowie Mitteilungen über genehmigungsfreie Baumaßnahmen. Ausnahmen von der elektronischen Form sind nur dann möglich, wenn dem Antragsteller das Einreichen auf digitalem Weg nicht zumutbar ist.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat hierzu eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen zum Thema Digitalisierung und die entsprechenden Antworten dazu herausgegeben, die hier abgerufen werden können: https://www.mw.niedersachsen.de/download/190506/FAQs_Digitalisierung_Internet_allgemein.pdf. Der städtische Fachbereich Planen und Umwelt sowie Bauen steht als Ansprechpartner rund um das Thema Bauen und Wohnen in der Stadt Helmstedt unter der Telefonnummer 05351-17-5201 zur Verfügung.

Neue Regelung in Helmstedt


Die Stadt Helmstedt geht davon aus, dass die Digitalisierung die Bauverfahren vereinfachen wird. „Das digitale Verfahren bietet den großen Vorteil, dass künftig verschiedene Fachbehörden gleichzeitig den Antrag bearbeiten können, erläutert die stellvertretende Fachbereichsleiterin Gerti Oelkers-Hesse. Alle Beteiligten - vom Bauherrn über den Entwurfsverfasser bis zu den Fachbehörden, die beteiligt werden müssen - können Dokumente auf der digitalen Plattform ablegen, sich dort austauschen oder sich einfach über den Verfahrenstand informieren.

Einen wichtigen Hinweis hat die Stadt Helmstedt noch für die Entwurfsverfasser. Alle vor dem 1. Januar bei der Stadt Helmstedt eingegangenen Anzeigen, Mitteilungen und Anträge werden bis zu ihrem Verfahrensabschluss weiterhin in Papierform geprüft und bearbeitet. „Das bedeutet auch, sollten Bauvorlagen von bereits vor dem 1. Januar eingereichten Anzeigen, Mitteilungen und Anträgen unvollständig sein, sind nachzureichende Unterlagen sowie Änderungspläne weiterhin in Papierform anzufertigen und einzureichen“, macht Oelkers-Hesse deutlich. Ein sogenannter elektronischer Dokumentenaustausch der Ursprungsunterlagen in Papierform einer Verfahrensakte in ein digitales Dateiformat findet in diesen Fällen im Interesse eines zügigen Verfahrens nicht statt.

Dokumente können bei der Stadt Helmstedt hier eingereicht werden: https://ni.digitalebaugenehmigung.de/helmstedt/


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